Honorarmodelle
Abrechnung mit Rechtsschutzversicherung
Wir verrechnen in der Regel mit allen gängigen Rechtsschutzversicherungen. Im Falle einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung klären wir die Versicherungsdeckung und wickeln sofern möglich die Verrechnung im Rahmen des Deckungsumfangs direkt mit Ihrer Versicherung ab.
Abrechnung nach Tarif (RATG)
Basiert auf gesetzlich normierten Grundlagen wie dem Rechtsanwaltstarifgesetz. Bemessungsgrundlage ist der Wert des Streitgegenstands sowie die Verfahrensart.
Abrechnung nach Stundensatz
Für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde wird ein Honorarbetrag berechnet und genau nach dem entsprechenden Aufwand abgerechnet.
Pauschalhonorar
Für klar definierte Leistungen wird ein Pauschalhonorar im Voraus festgelegt. Sinnvoll bei Beratungen mit klar abgegrenztem Umfang. Dies ist oft im Strafrecht möglich.
Individuelle Honorarvereinbarung
Die Höhe des Anwaltshonorars richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie dem Streitwert, dem Rechtsgebiet, der Verfahrensart und dem erforderlichen Zeitaufwand.
In einem ersten Beratungsgespräch besprechen wir gemeinsam die beste Honorargestaltung für Ihren individuellen Fall. Sie erhalten von mir eine klare und nachvollziehbare Honorarvereinbarung, bevor wir mit der eigentlichen rechtlichen Arbeit beginnen.




















