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    Honorarmodelle

    Abrechnung mit Rechtsschutzversicherung

    Wir verrechnen in der Regel mit allen gängigen Rechtsschutzversicherungen. Im Falle einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung klären wir die Versicherungsdeckung und wickeln sofern möglich die Verrechnung im Rahmen des Deckungsumfangs direkt mit Ihrer Versicherung ab.

    Abrechnung nach Tarif (RATG)

    Basiert auf gesetzlich normierten Grundlagen wie dem Rechtsanwaltstarifgesetz. Bemessungsgrundlage ist der Wert des Streitgegenstands sowie die Verfahrensart.

    Abrechnung nach Stundensatz

    Für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde wird ein Honorarbetrag berechnet und genau nach dem entsprechenden Aufwand abgerechnet.

    Pauschalhonorar

    Für klar definierte Leistungen wird ein Pauschalhonorar im Voraus festgelegt. Sinnvoll bei Beratungen mit klar abgegrenztem Umfang. Dies ist oft im Strafrecht möglich.

    Individuelle Honorarvereinbarung

    Die Höhe des Anwaltshonorars richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie dem Streitwert, dem Rechtsgebiet, der Verfahrensart und dem erforderlichen Zeitaufwand.

    Im ersten Beratungsgespräch klären wir, welches Abrechnungsmodell für die absehbare Tätigkeit passt. Die Honorarvereinbarung erhalten Sie, bevor die weitere rechtliche Arbeit beginnt.

    Fragen zur Honorargestaltung?

    Im Erstgespräch klären wir den voraussichtlichen Aufwand und die mögliche Form der Abrechnung.