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    Rechtsanwalt Kaufvertrag Wien - Immobilienkauf und Treuhand

    Spezialisierter Rechtsanwalt & Treuhänder für Immobilien

    Rechtsanwalt und Treuhänder fürImmobilien Kaufvertrag

    Professionelle Begleitung beim Immobilienkauf und -verkauf mit eATHB-Treuhand für sichere Abwicklung

    ÖRAKMitglied der Rechtsanwaltskammer Wien

    • eATHB-Treuhand
    • Fixpreis-Angebot
    • Grundbucheintragung

    Was passiert beim Erstgespräch?

    • Prüfung Ihrer Unterlagen

      Detaillierte Analyse Ihrer Dokumente und Ansprüche

    • Einschätzung der Erfolgsaussichten

      Realistische Bewertung Ihrer rechtlichen Position

    • Transparente Honorarvereinbarung

      Klare Kostenübersicht vor Mandatsübernahme

    Ihre Sicherheit

    Erfahrener Rechtsanwalt für Immobilientransaktionen und Kaufvertragserrichtung.

    Beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie (Hauskauf oder Wohnungskauf) geht es oft um hohe Geldwerte sowie bringt der Prozess oft weitreichende rechtliche Konsequenzen mit sich. Als erfahrener Rechtsanwalt und Treuhänder begleite ich Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Vertragsprüfung oder Vertragserstellung bis zur finalen Eintragung im Grundbuch.

    Mit der Abwicklung über das elektronische Treuhandbuch (eATHB) der Rechtsanwaltskammer ist Ihr Kaufpreis optimal geschützt. Die Auszahlung erfolgt erst, wenn alle vertraglichen Bedingungen erfüllt sind.

    Rechtsanwalt Kaufvertrag Wien - Immobilienrecht

    Meine Leistungen für Sie

    Umfassende Betreuung von der Vertragserstellung bis zur Grundbucheintragung

    Vertragserstellung & Prüfung

    Erstellung rechtssicherer Kaufverträge oder Prüfung bestehender Verträge auf versteckte Risiken und ungünstige Klauseln

    Treuhandabwicklung (eATHB)

    Sichere Verwahrung des Kaufpreises über das elektronische Treuhandbuch – Auszahlung erst nach Erfüllung aller Bedingungen

    Steuer & Gebührenabwicklung

    Berechnung der durch den Kauf ausgelösten Steuern, Grundbucheintragungsgebühr und Prüfung von Gebührenbefreiungen (§ 25a GGG)

    Grundbucheintragung

    Vollständige Abwicklung der Eigentumsübertragung – von der Antragstellung bis zur rechtskräftigen Eintragung

    So läuft Ihr Immobilienkauf ab

    Vom ersten Gespräch bis zum Grundbucheintrag – transparent und sicher

    01

    Erstberatung & Objektprüfung

    Analyse des Kaufobjekts, Prüfung des Grundbuchstands auf Belastungen, Servitute und Rechte Dritter. Klärung aller rechtlichen Fragen.

    02

    Kaufvertragserstellung

    Erstellung eines rechtssicheren Kaufvertrags mit allen erforderlichen Regelungen: Kaufpreis, Übergabetermin, Gewährleistung und Aufsandungserklärung.

    03

    Vertragsunterzeichnung

    Gemeinsame Unterzeichnung durch Käufer und Verkäufer. Beglaubigung der Unterschriften für die Grundbuchfähigkeit.

    04

    Treuhandabwicklung (eATHB)

    Der Kaufpreis wird auf das Treuhandkonto überwiesen. Vollständige Dokumentation über das elektronische Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer.

    05

    Grundbucheintragung

    Einreichung des Antrags beim Grundbuchgericht. Nach positiver Erledigung werden Sie als neuer Eigentümer eingetragen.

    06

    Kaufpreisauszahlung

    Nach rechtskräftiger Eintragung erfolgt die Auszahlung vom Treuhandkonto an den Verkäufer. Sie erhalten Ihren aktuellen Grundbuchauszug.

    Kosten beim Immobilienkauf

    Transparente Übersicht aller anfallenden Nebenkosten*

    Grunderwerbsteuer

    3,5% der Bemessungsgrundlage bei entgeltlichen Erwerben

    Eintragungsgebühr

    1,1% für die Eigentumsübertragung im Grundbuch – nach § 25a GGG Gebührenbefreiung möglich

    Pfandrechtseintragung

    1,2% bei Kreditfinanzierung – Gebührenbefreiung nach § 25a GGG möglich

    Rechtsanwalt

    Fixpreis Kosten richten sich nach Einzelfall und Leistungen – in der Regel Fixpreis (im Fixpreis sind die Notarkosten meist enthalten)

    * Zusätzlich zu bedenken: Maklerkosten, Kreditkosten, sonstige mit dem Liegenschaftsankauf verbundene Spesen

    Immobilienkauf in Österreich

    Rechtsanwalt für Immobilienkauf – Kaufvertrag für Haus & Wohnung

    Als spezialisierter Rechtsanwalt für Immobilienkauf unterstütze ich Sie in Österreich beim rechtssicheren Erwerb und Verkauf von Haus und Wohnung – von der ersten Vertragsprüfung bis zur vollständigen Abwicklung. Der Kauf einer Immobilie zählt zu den größten wirtschaftlichen Entscheidungen im Leben. Umso wichtiger ist eine professionelle anwaltliche Begleitung, weil schon kleine Unklarheiten im Kaufvertrag oder in den Objektunterlagen zu erheblichen finanziellen Risiken führen können. Ziel ist eine saubere, transparente und durchsetzbare Vertragslösung, die Ihre Interessen als Käufer oder Verkäufer konsequent absichert.

    Kaufvertragsprüfung & Erstellung

    Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in der Prüfung und Erstellung von Kaufverträgen für Häuser, Eigentumswohnungen, Anlegerwohnungen und Liegenschaften. Dabei geht es nicht nur um die formale Richtigkeit, sondern vor allem um die praktische Absicherung der entscheidenden Punkte: Kaufpreis, Fälligkeit, Treuhandabwicklung, Übergabetermin, Gewährleistung, Haftungsausschlüsse, Rücktrittsrechte, Vertragsstrafen, Verzugsfolgen, Inventar, Belastungen, Dienstbarkeiten, Wohnrechte, Wegerechte, bestehende Mietverhältnisse sowie sämtliche Nebenabreden, die später Streit auslösen können.

    Kaufpreis & Fälligkeit
    Treuhandabwicklung
    Gewährleistung
    Haftungsausschlüsse
    Rücktrittsrechte
    Dienstbarkeiten
    Wohn- & Wegerechte
    Mietverhältnisse

    Gerade beim Kauf einer Eigentumswohnung sind zusätzliche rechtliche Prüfungen wesentlich, weil die wirtschaftliche Tragweite oft unterschätzt wird. Hier prüfe ich sofern beauftragt gerne die Unterlagen zur Liegenschaft und Wohnung, die Regelungen der Eigentümergemeinschaft, Rücklagen, Betriebskosten, allfällige Sanierungsmaßnahmen, Sonderumlagen sowie die rechtliche und wirtschaftliche Situation des Objekts. Beim Hauskauf stehen häufig Themen wie Grundstücksgrenzen, Zufahrtsrechte, Belastungen, baulicher Zustand, Umbauten, Zubauten, Genehmigungslage und Gewährleistungsfragen im Vordergrund.

    Anwaltliche Treuhandabwicklung

    Ein weiterer zentraler Bereich ist die anwaltliche Treuhandabwicklung. Damit wird sichergestellt, dass der Kaufpreis erst dann weitergeleitet wird, wenn alle vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind und Ihre Rechtsposition vollständig abgesichert ist. Die Treuhandabwicklung ist ein wesentlicher Sicherheitsmechanismus im Immobilienkauf, weil sie Käufer und Verkäufer vor Fehlzahlungen, Verzögerungen und rechtlichen Unsicherheiten schützt. Gleichzeitig sorgt eine strukturierte Abwicklung für klare Abläufe, nachvollziehbare Fristen und eine zügige Durchführung der Transaktion.

    Streitfälle & Mängelansprüche

    Auch bei Streitfällen im Zusammenhang mit dem Immobilienkauf stehe ich Ihnen zur Seite – etwa bei verdeckten Mängeln, Feuchtigkeitsschäden, falschen Zusagen, Abweichungen vom vereinbarten Zustand, Problemen bei der Übergabe, Verzögerungen, nicht erfüllten Nebenpflichten oder strittigen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen. In solchen Fällen ist eine klare rechtliche Bewertung entscheidend, um Ansprüche rasch und effektiv durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen abzuwehren. Ich vertrete Ihre Interessen außergerichtlich in Verhandlungen ebenso wie gerichtlich, wenn eine Lösung nicht möglich ist.

    Als Anwalt für Immobilienkauf in Österreich erhalten Sie eine rechtliche Begleitung, die nicht nur juristisch präzise, sondern auch wirtschaftlich durchdacht ist. Ich arbeite mit dem Ziel, Risiken zu minimieren, Vertragsklarheit zu schaffen und die Transaktion effizient und sicher abzuschließen. Wenn Sie einen Kaufvertrag für Haus oder Wohnung prüfen lassen, einen Vertrag erstellen lassen oder eine rechtssichere Abwicklung über Treuhand wünschen, ist eine frühzeitige anwaltliche Unterstützung der entscheidende Schritt, um Ihre Investition bestmöglich zu schützen.

    Verwandte Rechtsgebiete

    Der Immobilienkauf kann mit anderen Rechtsgebieten zusammenhängen:

    Ihr Immobilienkauf in sicheren Händen

    Vereinbaren Sie jetzt ein unverbindliches Erstgespräch. Ich begleite Sie von der Vertragsprüfung bis zur Grundbucheintragung.

    Gebührenbefreiung nach § 25a GGG

    Seit der Einführung des § 25a GGG besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer vollständigen Befreiung von der Grundbucheintragungsgebühr (1,1 %) und der Pfandrechtseintragungsgebühr (1,2 %). Informationen zur Grunderwerbsteuer finden Sie beim Bundesministerium für Finanzen. Als Anwalt für Kaufvertragserrichtung prüfe ich in jedem Fall, ob die Voraussetzungen für eine Gebührenbefreiung erfüllt sind, und berücksichtige dies bei der Vertragsgestaltung.

    Voraussetzung ist in der Regel der Erwerb eines Eigenheims zur Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses. Die genauen Bedingungen – etwa Wertgrenzen, Nutzungsvoraussetzungen und Antragstellung – erläutere ich Ihnen gerne im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung.

    Bauträgervertragsgesetz (BTVG)

    Beim Kauf einer noch zu errichtenden Immobilie (Neubauwohnung vom Bauträger) gilt das Bauträgervertragsgesetz (BTVG). Dieses Schutzgesetz sichert Käufer vor dem Insolvenzrisiko des Bauträgers ab und schreibt ein bestimmtes Sicherungsmodell vor – beispielsweise einen Ratenplan nach Baufortschritt, eine grundbücherliche Sicherstellung oder eine Bankgarantie. Als Rechtsanwalt prüfe ich, ob der Bauträgervertrag den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Ihre Zahlungen ausreichend gesichert sind.

    Häufig gestellte Fragen

    Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Kaufvertrag

    Über den Autor

    Mag. Constantin Schirmer

    Rechtsanwalt in Wien · Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien

    Eingetragener Rechtsanwalt (Mag. iur.), zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Wien. Umfassende Erfahrung in der gerichtlichen und behördlichen Vertretung in ganz Österreich.

    Hinweis: Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen wurden sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen aufbereitet. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine verbindliche rechtliche Beurteilung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig und erfordert eine eingehende Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Eine pauschale Auskunft – insbesondere zu Erfolgs- oder Kostenfragen – ist nicht möglich. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen.