
Immobilienanwalt in Wien
Rechtsanwalt für Immobilienrecht in Wien
Mietrecht, Wohnungseigentum, Grundbuch und Liegenschaftsrecht – Beratung und Vertretung in Wien und österreichweit
Mag. Constantin Schirmer · RechtsanwaltZuletzt aktualisiert:
- Kauf & Verkauf
- Mietrecht & WEG
- Grundbuch
Was passiert beim Erstgespräch?
Prüfung Ihrer Unterlagen
Detaillierte Analyse Ihrer Dokumente und Ansprüche
Einschätzung der Erfolgsaussichten
Realistische Bewertung Ihrer rechtlichen Position
Transparente Honorarvereinbarung
Klare Kostenübersicht vor Mandatsübernahme
Kauf & Verkauf
Ich berate und vertrete beim Kauf und Verkauf von Grundstücken, Wohn- und Gewerbeimmobilien – auf Käufer- wie auf Verkäuferseite.
Mehr zum Kaufvertrag →Mietrecht & Pachtrecht
Ich stehe Ihnen bei der Vertragsgestaltung sowie bei der Durchsetzung von Ansprüchen und der Beendigung von Mietverhältnissen zur Seite. Ich vertrete Sie sowohl aus einer Mieterperspektive als auch aus einer Vermieterperspektive.
Wohnungseigentum (WEG)
Ich habe mehrere Wohnungseigentumsbegründungen begleitet und vertrete in Verfahren nach dem WEG 2002, etwa bei der Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen (§ 24 Abs 6 WEG, Frist ein Monat).
Grundbuch & Liegenschaftsrecht
Ich prüfe Grundbuchstand, Belastungen und Dienstbarkeiten und übernehme die grundbücherliche Durchführung von Liegenschaftstransaktionen.
Honorarverrechnung
Für weiterführende Informationen zur Honorarverrechnung lesen Sie unseren Artikel über die Methoden zur Verrechnung.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir, bevor wir für Sie tätig werden, ob Ihr Rechtsschutzversicherungsvertrag auch über den notwendigen Deckungsbaustein verfügt. Nach erfolgter Deckungszusage verrechnen wir soweit möglich gerne direkt mit Ihrem Rechtsschutzversicherer.
Immobilienkauf: rechtliche Einordnung im Überblick
Teilbereich des Immobilienrechts
Der Erwerb einer Liegenschaft ist einer von mehreren Bereichen des Immobilienrechts – neben Mietrecht, Wohnungseigentum und Grundbuchsangelegenheiten. Bei einem Immobilienkauf sollte der Kaufvertrag vor Unterfertigung rechtlich geprüft werden; Vertragserrichtung, Treuhandabwicklung und grundbücherliche Durchführung behandle ich ausführlich auf der eigenen Seite dazu.
Typische Risiken sind in der Praxis vor allem einseitige Gewährleistungsausschlüsse, unklare Übergabe- und Fälligkeitsregelungen, nicht gelöschte Pfandrechte oder Dienstbarkeiten sowie Abweichungen zwischen Exposé und tatsächlichem Zustand. Wie diese Punkte im Vertrag abgesichert werden, ist Gegenstand der rechtlichen Prüfung des Immobilienkaufvertrags.
Kaufvertragsprüfung als Teilbereich
Prüfung und Errichtung von Verträgen, Kaufpreisabwicklung über das anwaltliche Treuhandkonto, Lastenfreistellung, Aufsandungserklärung, Rangordnung und Eintragung im Grundbuch sind auf einer eigenen Seite dargestellt: Immobilienkaufvertrag.
Typische Konfliktfelder im Immobilienrecht
Streitigkeiten entstehen erfahrungsgemäß bei mangelhafter Übergabe, verdeckten Mängeln, Feuchtigkeitsschäden, Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, Flächenangaben, fehlenden Genehmigungen oder unklaren Nutzungsrechten – ebenso im Verhältnis zwischen Miteigentümern, Mietern und Hausverwaltung.
Beratung in Wien und österreichweit
Kanzleisitz ist Wien-Döbling; ich begleite Mandanten österreichweit von der Erstprüfung über die Vertragsverhandlung bis zur grundbücherlichen Durchführung. Beim Immobilienkauf fallen in Österreich 3,5 % Grunderwerbsteuer (§ 7 GrEStG) sowie 1,1 % Eintragungsgebühr für die Einverleibung des Eigentumsrechts an, jeweils vom Kaufpreis. Zu den vertraglichen Details siehe Kaufvertrag beim Immobilienkauf.
Mietrecht: Anwendbarkeit des MRG
Im Mietrecht ist zunächst zu klären, ob das MRG voll, nur teilweise oder gar nicht anwendbar ist; davon hängen Mietzinsbildung (Richtwertmietzins) und Kündigungsschutz ab. In Wien ist der Mietzins vor Anrufung des Gerichts bei der Schlichtungsstelle (MA 50) zu überprüfen (§ 39 MRG). Bei der Vermittlung von Wohnungsmietverträgen gilt seit 1.7.2023 das Bestellerprinzip: Die Maklerprovision trägt grundsätzlich der Auftraggeber, in der Regel der Vermieter.
Im Immobilien- und Liegenschaftsrecht sind hohe Streitwerte bei Prozessführung keine Seltenheit. Eine kostenbewusste Verfahrensführung liegt daher meist im Interesse der Mandanten.
Grundbuchprüfung und rechtliche Due Diligence
Vor jedem Immobilienkauf in Österreich ist eine gründliche Grundbuchprüfung unerlässlich. Das österreichische Grundbuch gibt verbindlich Auskunft über Eigentumsverhältnisse, Belastungen und eingetragene Rechte Dritter. Als Anwalt für Immobilienrecht prüfe ich sämtliche Grundbuchseintragungen – von Pfandrechten und Dienstbarkeiten über Vorkaufsrechte bis hin zu Wegerechten und Baurechten. Besonders bei älteren Liegenschaften können historische Belastungen bestehen, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind.
Bei gewerblichen Immobilientransaktionen führe ich umfassende Legal Due Diligence-Prüfungen durch, die neben dem Grundbuch auch Flächenwidmungsplan, Bebauungsbestimmungen, bestehende Mietverhältnisse und öffentlich-rechtliche Beschränkungen umfassen. So werden Risiken frühzeitig erkannt und können in der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.
Wohnungseigentumsrecht (WEG 2002)
Das Wohnungseigentumsgesetz 2002 regelt die Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern in Österreich. Als Rechtsanwalt berate ich sowohl bei der Begründung von Wohnungseigentum als auch bei Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Häufige Themen sind die Anfechtung von Mehrheitsbeschlüssen, die Abgrenzung zwischen allgemeinen Teilen und Wohnungseigentumsobjekten, Rücklagebildung und die Geltendmachung von Erhaltungspflichten gegenüber der Hausverwaltung.
Insbesondere bei größeren Sanierungsprojekten oder energetischen Verbesserungen entstehen regelmäßig Konflikte über die Kostenverteilung und die erforderlichen Beschlussmehrheiten. Als erfahrener Anwalt im Immobilienrecht sorge ich für rechtlich fundierte Lösungen.
Häufig gestellte Fragen zum Immobilienrecht
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Mehr erfahrenErstberatung Immobilienrecht – Rechtsanwalt in Wien
Schildern Sie kurz Ihren Sachverhalt – Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Erfolgsaussichten, Fristen und Kosten. Termine sind persönlich in der Kanzlei in 1190 Wien oder als Video- bzw. Telefonberatung möglich.
Hinweis: Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen wurden sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen aufbereitet. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine verbindliche rechtliche Beurteilung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig und erfordert eine eingehende Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Eine pauschale Auskunft – insbesondere zu Erfolgs- oder Kostenfragen – ist nicht möglich. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen.