
Spezialisierter Rechtsanwalt bei Scheidungen, im Ehe- und Familienrecht
Rechtsanwalt für Scheidung,Eherecht & Familienrecht
Spezialisierter Rechtsanwalt bei Scheidung, Obsorge, Unterhalt und allen familienrechtlichen Angelegenheiten.
Mag. Constantin Schirmer · Rechtsanwalt
Rechtsanwalt für Scheidung & Familienrecht
Das Ehe-, Scheidungs- und Familienrecht ist ein oft sensibles Rechtsgebiet, welches das Privatleben vieler meiner Mandanten maßgeblich beeinflusst. Dank meiner umfassenden Erfahrung in dieser Rechtsmaterie - insbesondere bei gerichtlichen Verfahren - biete ich Ihnen eine fundierte rechtliche Beratung in Angelegenheiten des Eherechts, Scheidungsrechts und des Familienrechts.

„Aufgrund der oft emotional aufgeladenen Situation ist es wichtig, einen angemessenen Interessenausgleich zwischen allen Beteiligten zu finden."
Mag. Constantin Schirmer
Sie stehen vor einer Scheidung? Ich berate Sie vertraulich und kompetent.
Erstgespräch vereinbarenMeine Leistungen bei Scheidungen und im Familienrecht
Scheidung
Begleitung durch strittige und einvernehmliche Scheidung sowie Errichtung von Scheidungsvereinbarungen
Eheverträge
Ein Ehevertrag bzw. Trennungsvereinbarungen können von Beginn an klare Verhältnisse schaffen und somit Konflikte vermeiden.
Obsorge
Vertretung in Obsorgeverfahren mit Fokus auf das Kindeswohl.
Unterhaltsangelegenheiten
Beratung und Vertretung in Bezug auf Ehegatten oder Kindesunterhalt.
Kontaktrecht
Ich berate und vertrete Sie gerne in Bezug auf Kontaktrecht bzw. Besuchsrecht und Kontaktvereinbarungen zu Ihren Kindern.
Vermögensaufteilung
Beratung zur ehelichen Vermögensaufteilung im (nachehelichen) Aufteilungsverfahren.
Das österreichische Scheidungsrecht
Das österreichische Scheidungsrecht ist ein Teilbereich des Familienrechts und findet hauptsächlich seine Regelungen im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) sowie im Ehegesetz (EheG).
Das Gesetz sieht vier verschiedene Arten von Scheidungen vor.
1. Verschuldensscheidung
In diesem Fall begeht ein Ehegatte schuldhaft eine schwere Eheverfehlung, die zu einer tiefgreifenden Zerrüttung der Ehe führt und eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft unmöglich macht. Der Ehepartner, der das verschuldete Fehlverhalten begangen hat, kann in diesem Fall nicht die Scheidung beantragen. Der für (überwiegend) schuldig befundene Ehepartner muss Unterhaltsleistungen wie während der Ehe erbringen.
2. Auflösung der ehelichen Gemeinschaft
Wird oft auch als 'Heimtrennungsklage' bezeichnet. Diese Form der Scheidung setzt eine seit drei Jahren bestehende Auflösung der häuslichen Gemeinschaft und eine unheilbare Zerrüttung der Ehe voraus. Wenn beide Voraussetzungen erfüllt sind, kann jeder Ehegatte vor Gericht die Scheidungsklage einreichen.
3. Scheidung aus anderen Gründen
Bei dieser Art der Scheidung ist kein Verschulden eines Ehepartners erforderlich. Die einzige Voraussetzung ist eine unheilbare Zerrüttung der Ehe, bei der keine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft erwartet wird. Beispiele für eine solche unverschuldete, unheilbare Zerrüttung können schwerwiegende Krankheiten oder Geisteskrankheiten eines Ehegatten sein.
4. Einvernehmliche Scheidung
Bei dieser Art der Scheidung müssen die Parteien sich über wesentliche Aspekte der Scheidung einig sein, wie mögliche Unterhaltsansprüche und die Aufteilung des ehelichen Vermögens. Eine solche Vereinbarung kann die Kosten eines streitigen Scheidungsverfahrens vermeiden. Außerdem muss die eheliche Gemeinschaft seit mindestens sechs Monaten aufgehoben sein, und die Ehe muss als unheilbar zerrüttet gelten.
Scheidung in Österreich
Das österreichische Scheidungsrecht sieht unterschiedliche Verfahrensarten im Scheidungsverfahren vor. Die einvernehmliche Scheidung ist meiner Erfahrung nach regelmäßig der rascheste und kosteneffizienteste Weg.
Einvernehmliche Scheidung
Die einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass zwischen den Ehegatten Einigkeit über alle wesentlichen Scheidungsfolgen besteht – insbesondere hinsichtlich Unterhalt, Vermögensaufteilung und Obsorge.
Streitige Scheidung
Bestehen unüberwindbare Meinungsverschiedenheiten, ist eine strittige Scheidung in vielen Fällen erforderlich. In diesem Fall kommt es maßgeblich auf eine strukturierte Vorgehensweise und eine konsequente rechtliche Vertretung an.
Meine Unterstützung
Als erfahrener Rechtsanwalt im Scheidungsrecht begleite ich Sie durch das gesamte Scheidungsverfahren. Ich übernehme die rechtliche Prüfung Ihrer Situation, arbeite mit Ihnen gemeinsam eine passende Strategie aus sowie übernehme die Vorbereitung und Einbringung aller notwendigen Schriftsätze.
Obsorge und Besuchsrecht
Das Kindeswohl steht bei allen Entscheidungen im Vordergrund. Die Bezirksgerichte entscheiden über Obsorgefragen.
Obsorgeverfahren
Als erfahrener Familienrechtsanwalt vertrete ich Ihre Interessen vor Gericht und setze mich für faire Lösungen ein, die dem Wohl Ihrer Kinder dienen.
Kontaktrecht
Das Kontaktrecht (früher Besuchsrecht) regelt den Umgang des nicht hauptbetreuenden Elternteils mit dem Kind.
Unterhalt richtig berechnen
Die Berechnung von Ehegatten- und Kindesunterhalt ist komplex und hängt von vielen Faktoren ab.
Unterhaltsberechnung
In Wien gelten österreichweit einheitliche Regelungen, wobei die Lebenshaltungskosten in Wien oft höher sind als in anderen Bundesländern. Ich berate Sie umfassend zu Ihren Unterhaltsansprüchen oder -verpflichtungen und vertrete Sie bei der Durchsetzung vor Gericht.
Nacheheliches Aufteilungsverfahren
Nach rechtskräftiger Scheidung regelt das nacheheliche Aufteilungsverfahren die Verteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens zwischen den früheren Ehegatten.
Eheliches Gebrauchsvermögen & Ersparnisse
Im Aufteilungsverfahren werden das eheliche Gebrauchsvermögen (wie Hausrat, Möbel, Fahrzeuge) und die ehelichen Ersparnisse aufgeteilt. Maßgeblich ist dabei, was während der Ehe gemeinsam angeschafft oder angespart wurde.
Ehewohnung & Schulden
Die Aufteilung der Ehewohnung ist häufig ein zentraler Streitpunkt. Das Gericht entscheidet unter Berücksichtigung der Bedürfnisse beider Parteien – insbesondere bei gemeinsamen Kindern. Auch gemeinsame Verbindlichkeiten werden im Aufteilungsverfahren berücksichtigt.
Antragsfrist & Verfahren
Der Antrag auf Aufteilung muss innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft der Scheidung gestellt werden. Als erfahrener Rechtsanwalt im Scheidungsrecht berate ich Sie zur optimalen Strategie und vertrete Ihre Interessen im Aufteilungsverfahren vor dem Bezirksgericht.
Honorarverrechnung
Für weiterführende Informationen zur Honorarverrechnung lesen Sie unseren Artikel über die Methoden zur Verrechnung.
Rechtsschutzversicherung
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen wir, bevor wir für Sie tätig werden, ob Ihr Rechtsschutzversicherungsvertrag auch über den notwendigen Deckungsbaustein "Familienrecht oder Eherecht" verfügt. Nach erfolgter Deckungszusage verrechnen wir soweit möglich gerne direkt mit Ihrem Rechtsschutzversicherer.
Rechtsanwalt für Scheidung & Familienrecht in Österreich
Als spezialisierter Rechtsanwalt im Scheidungsrecht unterstütze ich Sie in Österreich bei einer Scheidung mit klarer Strategie, rechtlicher Präzision und konsequenter Interessenvertretung. Eine Trennung ist nicht nur emotional belastend, sondern bringt regelmäßig erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen mit sich.
Im Mittelpunkt stehen dabei Fragen zu Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht, Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens, Ersparnisse, Ehewohnung, Haus, Wohnung, Kreditverbindlichkeiten, Vermögensaufteilung sowie die Absicherung der persönlichen und finanziellen Zukunft. Eine professionelle anwaltliche Begleitung sorgt dafür, dass Ihre Rechte gewahrt werden, Ihre Ansprüche durchgesetzt werden und Sie nicht durch unklare Vereinbarungen oder unvorteilhafte Regelungen langfristig benachteiligt werden.
Einvernehmliche Scheidung in Österreich
Im österreichischen Scheidungsrecht ist zunächst entscheidend, welche Form der Scheidung in Betracht kommt. Häufig ist eine einvernehmliche Scheidung möglich, wenn beide Ehepartner die Trennung wollen und eine vollständige Vereinbarung über die wesentlichen Scheidungsfolgen erzielt wird. Eine einvernehmliche Lösung ist in vielen Fällen der schnellste und wirtschaftlich sinnvollste Weg, setzt jedoch voraus, dass Unterhalt, Vermögensaufteilung und – falls Kinder betroffen sind – Obsorge und Kontaktrecht rechtlich sauber geregelt werden.
Ich unterstütze Sie bei der Erstellung und Verhandlung einer tragfähigen Scheidungsvereinbarung, die rechtssicher, durchsetzbar und in der Praxis konfliktvermeidend gestaltet ist.
Strittige Scheidung – Strategie & Vertretung
Wenn eine Einigung nicht möglich ist oder ein erheblicher Konflikt besteht, kommt eine strittige Scheidung in Betracht. In diesem Fall ist eine konsequente prozessuale Strategie entscheidend, insbesondere bei Vorwürfen, Schuldfragen, wirtschaftlicher Benachteiligung, Vermögensverschiebungen oder Uneinigkeit über Unterhalt und Kinderbelange. Ich vertrete Ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren mit dem Ziel, eine klare und faire Entscheidung zu erreichen und gleichzeitig Ihre wirtschaftliche Position abzusichern.
Vermögensaufteilung nach der Ehe
Ein zentraler Schwerpunkt im Scheidungsrecht ist die Aufteilung des Vermögens nach der Ehe. Dabei geht es regelmäßig um die Frage, wie Ehewohnung, Liegenschaften, gemeinsame Konten, Sparguthaben, Wertpapiere, Fahrzeuge, Haushaltsgegenstände sowie bestehende Kredite und sonstige Verbindlichkeiten aufzuteilen sind.
Gerade bei Immobilien ist eine rechtlich saubere Lösung essenziell, weil falsche oder unvollständige Regelungen zu jahrelangen Folgestreitigkeiten führen können. Ebenso wichtig ist eine klare wirtschaftliche Betrachtung, damit nicht nur formell „geteilt", sondern tatsächlich fair und nachhaltig abgesichert wird.
Ehegattenunterhalt & Unterhaltspflichten
Auch der Ehegattenunterhalt spielt in vielen Verfahren eine entscheidende Rolle. Unterhaltsfragen hängen von mehreren Faktoren ab, insbesondere von Einkommensverhältnissen, Lebensstandard während der Ehe, Dauer der Ehe, Betreuungsaufgaben, Erwerbsmöglichkeiten und der konkreten Scheidungskonstellation. Ich prüfe Ihre Unterhaltsansprüche oder Ihre Unterhaltspflichten, berechne die relevanten Grundlagen, entwickle eine Verhandlungsstrategie und setze Ihre Position außergerichtlich oder gerichtlich durch.
Obsorge, Kontaktrecht & Kinderunterhalt
Wenn Kinder betroffen sind, stehen Obsorge, Kontaktrecht und Kinderunterhalt im Fokus. Hier ist besonders wichtig, rechtliche Klarheit zu schaffen und Regelungen zu treffen, die nicht nur formal, sondern auch praktisch umsetzbar sind. Konflikte entstehen häufig durch unterschiedliche Vorstellungen über Betreuung, Lebensmittelpunkt, Ferienregelungen oder Entscheidungsbefugnisse. Ich unterstütze Sie dabei, eine stabile, rechtssichere und konfliktarme Lösung zu erreichen und Ihre Rechte als Elternteil konsequent zu wahren.
Als Anwalt für Scheidung in Österreich begleite ich Sie von der ersten rechtlichen Einschätzung über Verhandlungen bis zur gerichtlichen Durchsetzung. Gerade in der Phase vor der Scheidung ist eine strategische Vorbereitung entscheidend, weil Weichenstellungen zu Vermögen, Wohnung, Unterhalt und Betreuung häufig langfristige Auswirkungen haben. Wenn Sie eine Scheidung planen oder bereits in einem Trennungsprozess stehen, erhalten Sie eine klare rechtliche Orientierung, eine konsequente Interessenvertretung und eine Lösung, die rechtlich durchsetzbar und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Verwandte Rechtsgebiete
Familienrechtliche Angelegenheiten können mit anderen Rechtsgebieten zusammenhängen:
Nacheheliche Vermögensaufteilung nach §§ 81 ff EheG
Nach einer Scheidung in Österreich ist das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse nach den §§ 81 ff Ehegesetz aufzuteilen. Grundsätzlich ist alles aufzuteilen, was während der Ehe angeschafft oder angespart wurde. Ausgenommen sind in der Regel Sachen, die ein Ehegatte in die Ehe eingebracht, von Todes wegen erworben oder geschenkt bekommen hat. Als Anwalt für Familienrecht vertrete ich Sie im Aufteilungsverfahren und sorge für eine faire Lösung.
Die Ehewohnung nimmt eine Sonderstellung ein: Sie kann auch dann aufgeteilt werden, wenn sie von einem Ehegatten vor der Ehe erworben wurde, sofern ein dringendes Wohnbedürfnis besteht. Bei Unternehmensanteilen, Lebensversicherungen und Pensionsansprüchen sind besondere Bewertungsfragen zu klären. Als erfahrener Rechtsanwalt berate ich Sie umfassend zu allen Aspekten der nachehelichen Aufteilung.
Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
Der Kindesunterhalt in Österreich bemisst sich nach der Prozentsatzmethode: Je nach Alter des Kindes und Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils gelten bestimmte Prozentsätze (bei einem Kind je nach Alter ca. 16–22 % des Nettoeinkommens). Der Ehegattenunterhalt richtet sich nach dem Verschulden an der Zerrüttung und dem bisherigen Lebensstandard. Allgemeine Informationen zum Thema Scheidung bietet auch das Portal oesterreich.gv.at. Als Anwalt im Familienrecht berechne ich Ihre Ansprüche oder Pflichten präzise und setze sie gerichtlich durch.
Häufig gestellte Fragen zu Scheidung und Familienrecht
Die wichtigsten Antworten zu Scheidung, Obsorge und Unterhalt in Wien
Verwandte Rechtsgebiete
Immobilienrecht
Ehewohnung, Liegenschaftsaufteilung und Wohnungseigentum
Mehr erfahrenArbeitsrecht
Wenn Unterhaltsverpflichtungen vom Einkommen abhängen
Mehr erfahrenStrafrecht
Bei häuslicher Gewalt, Stalking oder Betretungsverboten
Mehr erfahrenVersicherungsrecht
Lebensversicherung und Pensionsansprüche bei Vermögensaufteilung
Mehr erfahrenHinweis: Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen wurden sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen aufbereitet. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine verbindliche rechtliche Beurteilung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig und erfordert eine eingehende Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Eine pauschale Auskunft – insbesondere zu Erfolgs- oder Kostenfragen – ist nicht möglich. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen.