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    Rechtsanwalt Anlegerrecht Kapitalmarktrecht Wien - Schadenersatz bei Kapitalanlagen, Krypto-Investments und Prospekthaftung

    Spezialisierter Rechtsanwalt im Kapitalmarktrecht

    Rechtsanwalt für Anlegerrecht& Kapitalmarktrecht in Österreich

    Verluste aus Kapitalanlagen werfen regelmäßig komplexe rechtliche Fragen auf. Unter bestimmten Voraussetzungen können berechtigte Schadenersatzansprüche bestehen – insbesondere bei fehlerhaften Prospekten, unvollständiger Risikoaufklärung oder möglicher Täuschung.

    ÖRAKMitglied der Rechtsanwaltskammer Wien

    Mag. Constantin Schirmer · RechtsanwaltZuletzt aktualisiert:

    • Spezialisiert auf Anlegerrecht
    • Fundierte Anspruchsprüfung
    • Konsequente Durchsetzung

    Was passiert beim Erstgespräch?

    • Sichtung aller Unterlagen

      Prospekte, Verträge, Beratungsprotokolle und Werbematerial

    • Rechtliche Produktanalyse

      Prüfung von Haftungsadressaten und Verjährungsfristen

    • Transparente Honorarvereinbarung

      Klare Kostenübersicht vor Mandatsübernahme

    Anlegerrecht

    Ihr Recht auf vollständige Information & Aufklärung

    Das österreichische Anlegerrecht verpflichtet Emittenten, Anbieter, Berater und weitere Haftungsadressaten zu vollständiger, richtiger und verständlicher Information. Grundlage jeder Investitionsentscheidung muss ein zutreffendes Gesamtbild über Risiko, Struktur und wirtschaftliche Tragfähigkeit des Finanzprodukts sein.

    Zahlreiche der einschlägigen Bestimmungen sind als Schutzgesetze ausgestaltet, was in vielen Konstellationen zu einer rechtlich erleichterten Durchsetzbarkeit von Haftungsansprüchen führt.

    Rechtsanwalt Anlegerrecht Wien - Kapitalmarktrecht und Prospekthaftung
    Prüfungsschwerpunkte

    Rechtlich prüfungsrelevante Aspekte

    Rechtlich relevant sind insbesondere Verletzungen der Informationspflichten gegenüber Anlegern.

    Wesentliche Risiken nicht oder nur verkürzt dargestellt

    Prospektangaben objektiv unrichtig oder irreführend

    Interessenkonflikte im Vertrieb nicht offengelegt

    Produkt erkennbar nicht zum Anlegerprofil passend

    Totalverlustrisiken verharmlost oder verschwiegen

    Widersprüche zwischen Prospekt und Marketingmaterial

    Prospekthaftung

    Ansprüche bei fehlerhaften Emissionsprospekten

    Der Emissionsprospekt ist das zentrale Informationsdokument für Anleger. Er muss alle für die Anlageentscheidung wesentlichen Umstände enthalten.

    Typische Prospektmängel

    Fehlerhafte, unvollständige oder missverständliche Prospektangaben können haftungsbegründend sein:

    Unzutreffende Darstellung der wirtschaftlichen Lage
    Verkürzte Risikohinweise
    Unklare Mittelverwendung
    Unrealistische Ertragsannahmen

    Mögliche Haftungsadressaten

    Emittenten und Prospektverantwortliche
    Leitungsorgane, Vermittler
    etc.

    Mögliche Rechtsfolgen

    Rückzahlung des investierten Betrags
    Ersatz von Nebenkosten und Zinsen
    Differenzschäden und Rückabwicklung
    Beraterhaftung

    Fehlberatung durch Anlageberater

    Anlageberater schulden eine anleger- und produktgerechte Beratung. Maßgeblich sind Anlegerprofil, Risikobereitschaft, Anlageziel und Verständlichkeit der Risikoaufklärung.

    Empfehlung ungeeigneter Produkte für das Anlegerprofil

    Unvollständige oder verharmlosende Risikoaufklärung

    Fehlende Kostentransparenz und verschwiegene Provisionen

    Fehlende Geeignetheitsprüfung gemäß MiFID II

    Mangelhafte Dokumentation der Beratungsgespräche

    Widerspruch zu individuellen Anlagezielen

    Schwerpunkte

    Unsere Schwerpunkte im Anlegerrecht

    Als spezialisierter Rechtsanwalt für Anlegerrecht vertrete ich Mandanten bei Ansprüchen aus verschiedensten Kapitalanlagen – von klassischen Anleihen bis zu Krypto-Investments.

    Prospekthaftung

    Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen bei fehlerhaften, unvollständigen oder irreführenden Emissionsprospekten

    Anlageberaterhaftung

    Schadenersatz bei ungeeigneten Produktempfehlungen, unvollständiger Risikoaufklärung und verschwiegenen Provisionen

    Unternehmensanleihen

    Haftung bei unzutreffenden Bonitätsdarstellungen, verschleierten Risikofaktoren und fehlenden Nachranghinweisen

    Immobilienanleihen

    Ansprüche bei fehlender Besicherung, unrealistischen Zinsversprechen und intransparenten Strukturen

    Goldanleihen

    Prüfung bei fehlender physischer Deckung und irreführender Gleichsetzung mit physischem Gold

    Krypto-Investments

    Aufklärungsfehler, Verwahrrisiken und treuwidrige Mittelverwendung bei Security Token und tokenisierten Bonds

    Nachrangdarlehen

    Verharmloste Totalverlustrisiken und fehlende Aufklärung über Nachrangigkeit im Insolvenzfall

    Anlagebetrug

    Rechtliche Prüfung bei Verdacht auf betrügerische Anlagemodelle, zivil- und strafrechtliche Schritte

    Sammelklagen und Prozessfinanzierung im Anlegerrecht

    Bei Massenschäden im Anlegerrecht – etwa bei fehlerhaften Anleiheemissionen oder betrügerischen Anlagemodellen – können die Ansprüche vieler Anleger gebündelt geltend gemacht werden. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) überwacht den österreichischen Kapitalmarkt und bietet Anlegern eine Anlaufstelle. Als Anwalt für Kapitalmarktrecht prüfe ich, ob eine Bündelung von Ansprüchen sinnvoll ist und ob eine Prozessfinanzierung in Betracht kommt, damit Anleger ihre Rechte durchsetzen können, ohne das volle Kostenrisiko selbst zu tragen.

    Das österreichische Recht kennt zwar keine Sammelklage im US-amerikanischen Sinn, aber es bestehen effektive Instrumente wie die Musterprozessvereinbarung oder die Abtretung von Ansprüchen an einen Klageverband. Als Rechtsanwalt koordiniere ich solche Verfahren und sorge für eine effiziente Durchsetzung.

    Anlegerschäden stehen selten für sich allein. Liegt dem Verlust ein bewusst falsches Anlagemodell zugrunde, ist parallel zum Zivilverfahren die Anzeige und Privatbeteiligung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Wien zu prüfen. Wurden Fahrzeuge oder Beteiligungen als Investment vermarktet, greifen zusätzlich die Regeln, die ein Rechtsanwalt für KFZ-Recht in Wien zu Gewährleistung und Rückabwicklung anwendet. Fällt der Streit in eine Trennungssituation, ist die Zuordnung von Depots und Fonds gemeinsam mit einem Rechtsanwalt für Scheidung in Wien zu klären.

    Häufige Fragen zum Anlegerrecht

    Wenn wesentliche Informations- oder Beratungspflichten verletzt wurden und der Fehler für die Anlageentscheidung ursächlich war. Maßgeblich ist die konkrete Dokumentenlage und Beratungssituation im Einzelfall.

    Nein. Erforderlich ist regelmäßig eine konkrete Pflichtverletzung, die kausal zum Schaden geführt hat. Kapitalanlagen tragen grundsätzlich ein inhärentes Risiko.

    Nein. Maßgeblich ist die Wesentlichkeit des Fehlers für die Anlageentscheidung eines durchschnittlichen Anlegers. Unwesentliche formale Mängel begründen in vielen Fällen keine Haftung.

    Unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen kann eine Rückabwicklung möglich sein. Dies ist stets einzelfallabhängig zu prüfen und hängt von Art und Schwere der Pflichtverletzung ab.

    Es gelten unterschiedliche Verjährungsfristen je nach Anspruchsgrundlage. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung ist dringend anzuraten, um den Verlust von Ansprüchen zu vermeiden.

    Nein. Kapitalanlagen tragen grundsätzlich ein Risiko. Entscheidend ist, ob eine Pflichtverletzung bei Aufklärung, Beratung oder Prospekterstellung vorliegt.

    Erstberatung Anlegerrecht – Rechtsanwalt in Wien

    Schildern Sie kurz Ihren Sachverhalt – Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Erfolgsaussichten, Fristen und Kosten. Termine sind persönlich in der Kanzlei in 1190 Wien oder als Video- bzw. Telefonberatung möglich.

    Über den Autor

    Mag. Constantin Schirmer

    Rechtsanwalt in Wien · Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien

    Eingetragener Rechtsanwalt (Mag. iur.), zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Wien. Umfassende Erfahrung in der gerichtlichen und behördlichen Vertretung in ganz Österreich.

    Hinweis: Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen wurden sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen aufbereitet. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine verbindliche rechtliche Beurteilung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig und erfordert eine eingehende Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Eine pauschale Auskunft – insbesondere zu Erfolgs- oder Kostenfragen – ist nicht möglich. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen.