
Spezialisierter Rechtsanwalt im Baurecht, Gewährleistungsrecht, Schadenersatzrecht und Verzugsrecht
Rechtsanwalt für Baurecht& Baumängel in Wien
Professionelle Beratung bei Baumängeln, Bauverträgen, Gewährleistung und allen baurechtlichen Angelegenheiten.
Mag. Constantin Schirmer · Rechtsanwalt
Rechtsanwalt in allen Bereichen des Baurechts & Baumängelrecht
Was ist Baurecht und Gewährleistungsrecht? Baurecht umfasst alle rechtlichen Regelungen rund um Bauprojekte, das Gewährleistungsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen Bauunternehmen und Professionisten für Baumängel einzustehen haben. Ob ein Anspruch besteht, hängt von den individuellen Umständen ab – ich berate Sie gerne.

„Bei Baumängeln zählt schnelles und professionelles Handeln. Ich setze Ihre berechtigten Ansprüche konsequent durch."
Mag. Constantin Schirmer
Sie haben Probleme mit Baumängeln? Ich berate Sie gerne!
Erstgespräch vereinbarenMeine Leistungen im Baurecht & Gewährleistungsrecht

Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsrechte bei Baumängeln innerhalb der 3-jährigen Frist. Prüfung der Mangelfreiheit, Verbesserungsansprüche und Preisminderung.
Schadenersatz bei Baumängeln
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bei Verschulden des Bauunternehmens. Ersatz von Folgeschäden, Gutachterkosten und Verdienstentgang.
Beweissicherungsverfahren
Einleitung selbständiger Beweisverfahren zur frühzeitigen Sicherung von Beweisen durch gerichtlich bestellte Sachverständige. Vermeidung von Beweisverlust.
Vertretung im Bauprozess
Umfassende gerichtliche Vertretung in allen Instanzen. Professionelle Prozessführung mit Expertise in Sachverständigenverfahren und baurechtlicher Judikatur.
Prüfung von Bauverträgen
Rechtliche Überprüfung und Gestaltung von Bauverträgen nach ÖNORM B 2110. Vermeidung nachteiliger Klauseln und Haftungsausschlüsse.
Baubegleitung & Mängelrügen
Rechtliche Begleitung während der Bauphase. Formulierung rechtssicherer Mängelrügen und Fristsetzungen zur Mängelbehebung.
ÖNORMen im Baurecht
ÖNORMen sind anerkannte Regeln der Technik und spielen im österreichischen Baurecht eine zentrale Rolle. Obwohl sie formal keine Gesetze sind, werden sie regelmäßig vertraglich vereinbart und definieren dann den geschuldeten Leistungsstandard.
ÖNORM B 2110 - Allgemeine Vertragsbestimmungen
Die zentrale Norm für Bauverträge in Österreich. Sie regelt Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, Leistungsänderungen, Abrechnung und Gewährleistung.
Gewerks-spezifische ÖNORMen
Für jedes Gewerk existieren spezifische Normen: ÖNORM B 3691 für Wärmedämmung, ÖNORM B 8110 für Schallschutz, ÖNORM B 2320 für Maurerarbeiten etc.
Qualitätsmaßstab
In meiner Praxis prüfe ich sorgfältig, welche ÖNORMen vertraglich vereinbart wurden und ob die Bauleistung diesen Standards entspricht. Die Kenntnis der technischen Normen ist entscheidend für die erfolgreiche Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen.
Das Beweissicherungsverfahren bei Baumängeln
Das selbständige Beweisverfahren (§ 384 ZPO) ist eines der wichtigsten Instrumente im Baurecht. Es ermöglicht die Beweisaufnahme durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen, noch bevor ein Hauptprozess eingeleitet wird.
Ablauf des Verfahrens
Antrag → Sachverständiger → Befundaufnahme → Gutachten → Grundlage für Einigung oder Prozess
Wichtig zu wissen
Das Verfahren klärt nur die Sach- und Beweisfrage, trifft aber keine rechtliche Entscheidung. Das Gutachten ist jedoch die wichtigste Grundlage für außergerichtliche Einigungen oder einen Hauptprozess.
Vorteile der frühzeitigen Beweissicherung
Mängel können sich verschlechtern oder verändern. Eine rechtzeitige Dokumentation durch einen gerichtlichen Sachverständigen schützt Ihre Beweislage nachhaltig.
Sachverständigenverfahren im Bauprozess
Bauprozesse sind fast immer Sachverständigenverfahren. Die Qualität des Gutachtens ist oft entscheidend. Meine Erfahrung mit Bauverfahren ermöglicht präzise Beweisanträge und kritische Prüfung der Gutachten.
Verfahrensdauer
2-5 Jahre aufgrund Sachverständigengutachten. Ein vorgeschaltetes Beweissicherungsverfahren kann die Verfahrensdauer verkürzen.
Kostenrisiko
Eine Rechtsschutzversicherung mit Baurechtsschutz deckt in der Regel einen großen Teil der anfallenden Kosten.
Gutachtenarbeit
Ein wesentlicher Teil meiner Strategie besteht darin, die richtigen Fragen an den Sachverständigen zu formulieren und Gutachten kritisch zu hinterfragen.
Ihr Weg zu Ihrem Recht bei Baumängeln
Von der Erstberatung bis zur gerichtlichen Durchsetzung begleite ich Sie durch den gesamten Prozess.
1. Erstberatung & Prüfung
Analyse der Situation, Prüfung der Verträge und realistische Bewertung der Erfolgsaussichten.
2. Mängelrüge & Fristsetzung
Rechtssichere Mängelrüge mit angemessener Frist zur Mängelbehebung.
3. Beweissicherung
Beantragung eines Beweissicherungsverfahrens durch Gerichtssachverständigen.
4. Vergleichsverhandlungen
Zielgerichtete Verhandlungen zur außergerichtlichen Einigung.
5. Gerichtliche Durchsetzung
Umfassende Vertretung im Gerichtsverfahren durch alle Instanzen.
Honorar & Kostenerstattung
Transparente Kostenübersicht vor Mandatsübernahme. Bei Obsiegen trägt die unterlegene Partei die Kosten.
Abrechnung nach RATG
Honorar nach Rechtsanwaltstarifgesetz und Streitwert. In der Regel Versicherungsschutz über Rechtsschutzversicherung mit Baurechtsschutz.
Alternative Abrechnungsmodelle
Stundensatzabrechnung oder Pauschalvereinbarung möglich – je nach Art des Mandats.
Kostenersatz bei Obsiegen
Bei Obsiegen trägt die unterlegene Partei die Kosten (Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten).
Werkvertragsrecht und Bauverträge in Österreich
Bauverträge in Österreich basieren auf dem Werkvertragsrecht des ABGB (§§ 1165 ff). Der Werkunternehmer schuldet die mangelfreie Herstellung des vereinbarten Werks und haftet für Mängel, die bei Übergabe vorliegen. Als Anwalt für Baurecht prüfe ich Bauverträge auf ungünstige Klauseln, insbesondere zu Haftungsausschlüssen, Pauschalpreisvereinbarungen, Mehr- und Minderkostenregelungen sowie Pönale- und Fertigstellungsfristen.
Die ÖNORM B 2110 regelt als wichtigste technische Vertragsnorm die allgemeinen Vertragsbestimmungen für Bauleistungen. Wenn sie vertraglich vereinbart wurde, ersetzt sie teilweise dispositives Gesetzesrecht und definiert eigene Regelungen zu Übernahme, Mängelrüge, Gewährleistung und Schlussrechnung. Als Rechtsanwalt berate ich Sie, ob die ÖNORM-Regelungen in Ihrem Fall vorteilhaft sind oder ob individuelle Vereinbarungen sinnvoller wären.
Nachbarschaftsrecht und Immissionen
Bei Bauprojekten spielen auch nachbarschaftsrechtliche Fragen eine wichtige Rolle. Das Nachbarschaftsrecht (§§ 364 ff ABGB) schützt Grundstückseigentümer vor unzumutbaren Einwirkungen wie Lärm, Erschütterungen, Staub oder Grundwasserbeeinträchtigungen durch Bauarbeiten. Als Anwalt im Baurecht vertrete ich sowohl Bauherren als auch betroffene Nachbarn bei der Durchsetzung oder Abwehr von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen.
Häufig gestellte Fragen zu Baumängeln
Die wichtigsten Antworten zu Gewährleistung, Schadenersatz und Bauprozessen
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Mehr erfahrenHinweis: Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen wurden sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen aufbereitet. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine verbindliche rechtliche Beurteilung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig und erfordert eine eingehende Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Eine pauschale Auskunft – insbesondere zu Erfolgs- oder Kostenfragen – ist nicht möglich. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen.