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    ÖRAK

    Spezialisierter Rechtsanwalt für Persönlichkeitsrechtsschutz, E-Commerce-Gesetz, Kreditschutz und Medienrecht

    Rechtsschutz beiHass im Netz

    Wenn Hasspostings, Cybermobbing oder Drohungen Ihre Würde verletzen: Wir setzen Ihre Rechte durch – zivil- und strafrechtlich.

    ÖRAKMitglied der Rechtsanwaltskammer Wien

    • Unterlassungsaufträge
    • Schadenersatz & Löschung
    • Strafrechtliche Verfolgung

    Was passiert beim Erstgespräch?

    • Prüfung Ihrer Unterlagen

      Detaillierte Analyse Ihrer Dokumente und Ansprüche

    • Einschätzung der Erfolgsaussichten

      Realistische Bewertung Ihrer rechtlichen Position

    • Transparente Honorarvereinbarung

      Klare Kostenübersicht vor Mandatsübernahme

    Persönlichkeitsrechtsschutz

    Ihr Anwalt bei Hass im Netz, Cybermobbing und Hasspostings

    Das Internet ist längst kein rechtsfreier Raum mehr. Mit dem Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz, das seit 1. Jänner 2021 in Kraft ist, wurden die rechtlichen Möglichkeiten für Betroffene von Hasspostings, Cybermobbing und Online-Hetze erheblich erweitert.

    Ob üble Nachrede, gefährliche Drohung, Cybermobbing nach § 107c StGB oder erhebliche Ehrverletzungen: Ich unterstütze Sie dabei, schnell und effektiv gegen die Täter vorzugehen. Mit Unterlassungsaufträgen im beschleunigten Mandatsverfahren, zivilrechtlichen Schadenersatzklagen und – nach Prüfung der Strafbarkeit – strafrechtlicher Verfolgung setze ich Ihre Ansprüche durch.

    Schnelles Handeln ist entscheidend

    Je früher Sie rechtliche Schritte einleiten, desto besser können Beweise gesichert und die Verbreitung der Hasspostings gestoppt werden. Das Mandatsverfahren ermöglicht binnen 2-4 Wochen einen vorläufigen Unterlassungsauftrag.

    Meine Leistungen bei Hass im Netz

    Unterlassungsaufträge nach § 549 ZPO

    Schnelle gerichtliche Anordnung im beschleunigten Mandatsverfahren, die dem Täter weitere Hasspostings und Beleidigungen untersagt. Oft binnen 2-4 Wochen umsetzbar.

    Löschung & Widerruf

    Durchsetzung der Löschung von Hasspostings, falschen Behauptungen und ehrverletzenden Inhalten. Geltendmachung von Widerrufsansprüchen und öffentlichen Richtigstellungen.

    Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche

    Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Bei erheblichen Ehrverletzungen erweiterte Ansprüche nach dem Hass-im-Netz-Gesetz.

    Strafrechtliche Verfolgung

    Prüfung der Strafbarkeit und gegebenenfalls Erstattung von Strafanzeigen wegen Cybermobbing (§ 107c StGB), übler Nachrede, Beleidigung, gefährlicher Drohung oder Verhetzung. Vertretung als Privatbeteiligter im Strafverfahren.

    Beweissicherung & Dokumentation

    Rechtssichere Beweissicherung von Hasspostings, Screenshots und Verläufen. Koordination mit IT-Forensikern und Sachverständigen für gerichtsverwertbare Beweise.

    Identitätsermittlung bei anonymen Tätern

    Gerichtliche Auskunftsbegehren zur Identifizierung anonymer Accounts. Durchsetzung der Auskunftspflicht von Plattformbetreibern nach dem E-Commerce-Gesetz.

    Das Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz

    Ihre rechtlichen Möglichkeiten seit 1. Jänner 2021

    Das Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz (HiNBG) hat die Rechtslage für Betroffene grundlegend verbessert. Es schafft einen effektiven zivilrechtlichen Schutz vor Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet und erleichtert die Rechtsdurchsetzung erheblich.

    Zentrale Neuerungen des Gesetzes

    Mandatsverfahren nach § 549 ZPO: Beschleunigtes Verfahren für Unterlassungsaufträge bei erheblichen Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Keine mündliche Verhandlung erforderlich, Entscheidung auf Basis schriftlicher Anträge.
    Erweiterter Schadenersatz: Bei erheblichen Ehrverletzungen im Internet haben Sie Anspruch auf Schadenersatz auch ohne Verschuldensnachweis (§ 1330 Abs 2 ABGB).
    Auskunftspflicht der Plattformen: Betreiber sozialer Netzwerke müssen auf gerichtliche Anordnung die Identität von Hasspostern herausgeben.

    Was fällt unter "erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung"?

    Das Gesetz schützt besonders vor Angriffen, die die Menschenwürde beeinträchtigen. Dazu gehören:

    Schwere Beleidigungen und Beschimpfungen
    Üble Nachrede und falsche Tatsachenbehauptungen
    Gefährliche Drohungen und Morddrohungen
    Verhetzung und Hassrede gegen geschützte Gruppen
    Systematisches Cybermobbing
    Veröffentlichung intimer oder diskreditierender Inhalte

    Als Ihr Anwalt prüfe ich, ob in Ihrem Fall eine erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt und welche rechtlichen Schritte am erfolgversprechendsten sind. Die Schwelle für "erheblich" ist bewusst niedrig angesetzt – das Gesetz soll Betroffene schützen, nicht Täter.

    Das Mandatsverfahren: Schnelle Hilfe bei Hasspostings

    Unterlassungsauftrag in 2-4 Wochen nach § 549 ZPO

    Das Mandatsverfahren nach § 549 ZPO ist das wichtigste Instrument gegen Hass im Netz. Es ermöglicht eine schnelle, unkomplizierte und kostengünstige gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen.

    Ablauf des Mandatsverfahrens

    1

    Antragseinbringung beim Bezirksgericht

    Ich bringe einen formlosen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht ein. Dafür genügt ein ausgefülltes Formular mit Beschreibung des Hasspostings und des Unterlassungsbegehrens.

    2

    Prüfung durch das Gericht

    Das Gericht prüft, ob eine erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt. Es erfolgt keine mündliche Verhandlung – die Entscheidung fällt auf Basis der schriftlichen Unterlagen.

    3

    Erlassung des vorläufigen Unterlassungsauftrags

    Binnen 2-4 Wochen erlässt das Gericht einen vorläufigen Unterlassungsauftrag. Dieser verbietet dem Täter, die Äußerung zu wiederholen oder weiterzuverbreiten.

    4

    Zustellung & Rechtskraft

    Der Unterlassungsauftrag wird dem Täter zugestellt. Dieser kann binnen 4 Wochen Einspruch erheben, ansonsten wird der Auftrag rechtskräftig und dauerhaft gültig.

    5

    Durchsetzung & Strafen bei Zuwiderhandlung

    Bei Verstoß gegen den Unterlassungsauftrag drohen Geldstrafen bis € 100.000,- oder Ersatzfreiheitsstrafen bis zu 6 Monaten. Die Durchsetzung erfolgt über Exekutionsverfahren.

    Vorteile des Mandatsverfahrens

    Geschwindigkeit: Binnen 2-4 Wochen kann der Unterlassungsauftrag vorliegen – deutlich schneller als normale Zivilverfahren.
    Einfachheit: Keine mündliche Verhandlung notwendig, geringer Formalaufwand, nur ein Formular auszufüllen.
    Kosteneffizienz: Deutlich geringere Kosten als klassische Klagen, oft Deckung durch Rechtsschutzversicherung.
    Sofortwirkung: Der vorläufige Unterlassungsauftrag ist sofort wirksam und bei Verstoß vollstreckbar.
    Abschreckung: Die drastischen Strafen bei Zuwiderhandlung wirken präventiv und schützen dauerhaft.

    Wichtig: Das Mandatsverfahren ist nur für Unterlassungsansprüche geeignet. Schadenersatzansprüche müssen in einem separaten Verfahren geltend gemacht werden. Ich berate Sie zur optimalen Strategie.

    Strafrechtliche Verfolgung von Hass im Netz

    Prüfung der Strafbarkeit und Erstattung von Strafanzeigen nach StGB

    Viele Formen von Hass im Netz erfüllen strafrechtliche Tatbestände. Nach Prüfung der Strafbarkeit im Einzelfall kann eine strafrechtliche Verfolgung parallel zu zivilrechtlichen Schritten sinnvoll sein – sowohl zur Abschreckung als auch zur Genugtuung.

    § 107c StGB: Cybermobbing

    Wer im Internet für längere Zeit Tatsachen oder Bildaufnahmen über eine andere Person verbreitet, die geeignet sind, diese in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, macht sich strafbar.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen

    § 111 StGB: Üble Nachrede

    Die Verbreitung ehrenrühriger Tatsachenbehauptungen über jemanden, die nicht wahr sind oder nicht bewiesen werden können, ist strafbar.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen

    § 115 StGB: Beleidigung

    Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten jemanden beschimpft, verspottet, am Körper misshandelt oder mit einer körperlichen Misshandlung bedroht, begeht eine Beleidigung.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen

    § 107 StGB: Gefährliche Drohung

    Wer jemanden mit einer Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre oder Vermögen bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist strafbar.

    Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen

    Meine Leistungen bei strafrechtlicher Verfolgung

    Strafanzeigen: Prüfung der Strafbarkeit nach StGB und gegebenenfalls Erstattung sachverhaltsgerechter und rechtlich fundierter Strafanzeigen bei Polizei oder Staatsanwaltschaft.
    Privatbeteiligung: Vertretung als Privatbeteiligter im Strafverfahren zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche.
    Prozessbegleitung: Beantragung psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung für belastete Opfer.
    Subsidiaranklage: Erhebung der Subsidiaranklage, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.

    Die strafrechtliche Verfolgung kann parallel zu zivilrechtlichen Schritten erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach StGB erfüllt sind. Oft ist bereits die Androhung strafrechtlicher Konsequenzen ausreichend, um Täter zum Einlenken zu bewegen.

    So gehen wir gegen Hass im Netz vor

    1

    Erstberatung & Beweissicherung

    In einem persönlichen Gespräch analysiere ich die Situation, sichere Beweise (Screenshots, URLs, Archive) und bewerte die rechtlichen Möglichkeiten.

    2

    Außergerichtliche Aufforderung

    Sofern sinnvoll, fordere ich den Täter zunächst außergerichtlich zur Unterlassung, Löschung und Widerruf auf. Dies kann Zeit und Kosten sparen.

    3

    Mandatsverfahren & Unterlassungsauftrag

    Ich beantrage beim Bezirksgericht einen Unterlassungsauftrag im beschleunigten Mandatsverfahren nach § 549 ZPO. Binnen 2-4 Wochen liegt die Entscheidung vor.

    4

    Prüfung der Strafbarkeit & strafrechtliche Verfolgung

    Parallel prüfe ich, ob die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit nach StGB vorliegen, und erstatte gegebenenfalls Strafanzeige wegen Cybermobbing, übler Nachrede oder anderer Delikte. Die strafrechtliche Verfolgung setzt ein wichtiges Signal.

    5

    Schadenersatzklage

    Nach erfolgreichem Unterlassungsauftrag setze ich zivilrechtliche Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeld durch. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzung.

    Honorar & Kosten bei Hass im Netz

    Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG). Das Mandatsverfahren ist kostengünstiger als normale Klagen, da es vereinfacht ist.

    Viele Rechtsschutzversicherungen decken Persönlichkeitsrechtsstreitigkeiten und Hass im Netz ab. Ich prüfe gemeinsam mit Ihnen, ob Versicherungsschutz besteht.

    Bei Obsiegen trägt die unterlegene Partei die Kosten der Rechtsverfolgung. Dies umfasst Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und Sachverständigenkosten.

    Alternativ kann auch eine Stundensatzabrechnung vereinbart werden, etwa bei umfangreicher außergerichtlicher Beratung oder Krisenmanagement.

    Mehr Informationen zu Honorar und Kosten →

    Erweiterter Schutz durch das Kommunikationsplattformen-Gesetz

    Neben dem Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz verpflichtet das Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G) große Plattformbetreiber, rechtswidrige Inhalte innerhalb kurzer Fristen zu entfernen. Als Anwalt für Persönlichkeitsrechtsschutz unterstütze ich Sie bei der Meldung und Durchsetzung von Löschungspflichten. Bei Untätigkeit der Plattform können behördliche Maßnahmen und Bußgelder drohen – dies stärkt Ihre Position als Betroffener erheblich.

    Häufig gestellte Fragen zu Hass im Netz

    Über den Autor

    Mag. Constantin Schirmer

    Rechtsanwalt in Wien · Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien

    Eingetragener Rechtsanwalt (Mag. iur.), zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Wien. Umfassende Erfahrung in der gerichtlichen und behördlichen Vertretung in ganz Österreich.