
Spezialisierter Rechtsanwalt für Persönlichkeitsrechtsschutz, E-Commerce-Gesetz, Kreditschutz und Medienrecht
Rechtsschutz beiHass im Netz
Wenn Hasspostings, Cybermobbing oder Drohungen Ihre Würde verletzen: Wir setzen Ihre Rechte durch – zivil- und strafrechtlich.
Mag. Constantin Schirmer · Rechtsanwalt
- Unterlassungsaufträge
- Schadenersatz & Löschung
- Strafrechtliche Verfolgung
Was passiert beim Erstgespräch?
Prüfung Ihrer Unterlagen
Detaillierte Analyse Ihrer Dokumente und Ansprüche
Einschätzung der Erfolgsaussichten
Realistische Bewertung Ihrer rechtlichen Position
Transparente Honorarvereinbarung
Klare Kostenübersicht vor Mandatsübernahme
Ihr Anwalt bei Hass im Netz, Cybermobbing und Hasspostings
Das Internet ist längst kein rechtsfreier Raum mehr. Mit dem Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz, das seit 1. Jänner 2021 in Kraft ist, wurden die rechtlichen Möglichkeiten für Betroffene von Hasspostings, Cybermobbing und Online-Hetze erheblich erweitert.
Ob üble Nachrede, gefährliche Drohung, Cybermobbing nach § 107c StGB oder erhebliche Ehrverletzungen: Ich unterstütze Sie dabei, schnell und effektiv gegen die Täter vorzugehen. Mit Unterlassungsaufträgen im beschleunigten Mandatsverfahren, zivilrechtlichen Schadenersatzklagen und – nach Prüfung der Strafbarkeit – strafrechtlicher Verfolgung setze ich Ihre Ansprüche durch.
Schnelles Handeln ist entscheidend
Je früher Sie rechtliche Schritte einleiten, desto besser können Beweise gesichert und die Verbreitung der Hasspostings gestoppt werden. Das Mandatsverfahren ermöglicht binnen 2-4 Wochen einen vorläufigen Unterlassungsauftrag.
Meine Leistungen bei Hass im Netz
Unterlassungsaufträge nach § 549 ZPO
Schnelle gerichtliche Anordnung im beschleunigten Mandatsverfahren, die dem Täter weitere Hasspostings und Beleidigungen untersagt. Oft binnen 2-4 Wochen umsetzbar.
Löschung & Widerruf
Durchsetzung der Löschung von Hasspostings, falschen Behauptungen und ehrverletzenden Inhalten. Geltendmachung von Widerrufsansprüchen und öffentlichen Richtigstellungen.
Zivilrechtliche Schadenersatzansprüche
Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Bei erheblichen Ehrverletzungen erweiterte Ansprüche nach dem Hass-im-Netz-Gesetz.
Strafrechtliche Verfolgung
Prüfung der Strafbarkeit und gegebenenfalls Erstattung von Strafanzeigen wegen Cybermobbing (§ 107c StGB), übler Nachrede, Beleidigung, gefährlicher Drohung oder Verhetzung. Vertretung als Privatbeteiligter im Strafverfahren.
Beweissicherung & Dokumentation
Rechtssichere Beweissicherung von Hasspostings, Screenshots und Verläufen. Koordination mit IT-Forensikern und Sachverständigen für gerichtsverwertbare Beweise.
Identitätsermittlung bei anonymen Tätern
Gerichtliche Auskunftsbegehren zur Identifizierung anonymer Accounts. Durchsetzung der Auskunftspflicht von Plattformbetreibern nach dem E-Commerce-Gesetz.
Das Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz
Ihre rechtlichen Möglichkeiten seit 1. Jänner 2021
Das Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz (HiNBG) hat die Rechtslage für Betroffene grundlegend verbessert. Es schafft einen effektiven zivilrechtlichen Schutz vor Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet und erleichtert die Rechtsdurchsetzung erheblich.
Zentrale Neuerungen des Gesetzes
Was fällt unter "erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung"?
Das Gesetz schützt besonders vor Angriffen, die die Menschenwürde beeinträchtigen. Dazu gehören:
Als Ihr Anwalt prüfe ich, ob in Ihrem Fall eine erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt und welche rechtlichen Schritte am erfolgversprechendsten sind. Die Schwelle für "erheblich" ist bewusst niedrig angesetzt – das Gesetz soll Betroffene schützen, nicht Täter.
Das Mandatsverfahren: Schnelle Hilfe bei Hasspostings
Unterlassungsauftrag in 2-4 Wochen nach § 549 ZPO
Das Mandatsverfahren nach § 549 ZPO ist das wichtigste Instrument gegen Hass im Netz. Es ermöglicht eine schnelle, unkomplizierte und kostengünstige gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen.
Ablauf des Mandatsverfahrens
Antragseinbringung beim Bezirksgericht
Ich bringe einen formlosen Antrag beim zuständigen Bezirksgericht ein. Dafür genügt ein ausgefülltes Formular mit Beschreibung des Hasspostings und des Unterlassungsbegehrens.
Prüfung durch das Gericht
Das Gericht prüft, ob eine erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegt. Es erfolgt keine mündliche Verhandlung – die Entscheidung fällt auf Basis der schriftlichen Unterlagen.
Erlassung des vorläufigen Unterlassungsauftrags
Binnen 2-4 Wochen erlässt das Gericht einen vorläufigen Unterlassungsauftrag. Dieser verbietet dem Täter, die Äußerung zu wiederholen oder weiterzuverbreiten.
Zustellung & Rechtskraft
Der Unterlassungsauftrag wird dem Täter zugestellt. Dieser kann binnen 4 Wochen Einspruch erheben, ansonsten wird der Auftrag rechtskräftig und dauerhaft gültig.
Durchsetzung & Strafen bei Zuwiderhandlung
Bei Verstoß gegen den Unterlassungsauftrag drohen Geldstrafen bis € 100.000,- oder Ersatzfreiheitsstrafen bis zu 6 Monaten. Die Durchsetzung erfolgt über Exekutionsverfahren.
Vorteile des Mandatsverfahrens
Wichtig: Das Mandatsverfahren ist nur für Unterlassungsansprüche geeignet. Schadenersatzansprüche müssen in einem separaten Verfahren geltend gemacht werden. Ich berate Sie zur optimalen Strategie.
Strafrechtliche Verfolgung von Hass im Netz
Prüfung der Strafbarkeit und Erstattung von Strafanzeigen nach StGB
Viele Formen von Hass im Netz erfüllen strafrechtliche Tatbestände. Nach Prüfung der Strafbarkeit im Einzelfall kann eine strafrechtliche Verfolgung parallel zu zivilrechtlichen Schritten sinnvoll sein – sowohl zur Abschreckung als auch zur Genugtuung.
§ 107c StGB: Cybermobbing
Wer im Internet für längere Zeit Tatsachen oder Bildaufnahmen über eine andere Person verbreitet, die geeignet sind, diese in ihrer Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, macht sich strafbar.
Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen
§ 111 StGB: Üble Nachrede
Die Verbreitung ehrenrühriger Tatsachenbehauptungen über jemanden, die nicht wahr sind oder nicht bewiesen werden können, ist strafbar.
Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen
§ 115 StGB: Beleidigung
Wer öffentlich oder vor mehreren Leuten jemanden beschimpft, verspottet, am Körper misshandelt oder mit einer körperlichen Misshandlung bedroht, begeht eine Beleidigung.
Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu 3 Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen
§ 107 StGB: Gefährliche Drohung
Wer jemanden mit einer Verletzung an Körper, Freiheit, Ehre oder Vermögen bedroht, um ihn in Furcht und Unruhe zu versetzen, ist strafbar.
Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen
Meine Leistungen bei strafrechtlicher Verfolgung
Die strafrechtliche Verfolgung kann parallel zu zivilrechtlichen Schritten erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach StGB erfüllt sind. Oft ist bereits die Androhung strafrechtlicher Konsequenzen ausreichend, um Täter zum Einlenken zu bewegen.
So gehen wir gegen Hass im Netz vor
Erstberatung & Beweissicherung
In einem persönlichen Gespräch analysiere ich die Situation, sichere Beweise (Screenshots, URLs, Archive) und bewerte die rechtlichen Möglichkeiten.
Außergerichtliche Aufforderung
Sofern sinnvoll, fordere ich den Täter zunächst außergerichtlich zur Unterlassung, Löschung und Widerruf auf. Dies kann Zeit und Kosten sparen.
Mandatsverfahren & Unterlassungsauftrag
Ich beantrage beim Bezirksgericht einen Unterlassungsauftrag im beschleunigten Mandatsverfahren nach § 549 ZPO. Binnen 2-4 Wochen liegt die Entscheidung vor.
Prüfung der Strafbarkeit & strafrechtliche Verfolgung
Parallel prüfe ich, ob die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit nach StGB vorliegen, und erstatte gegebenenfalls Strafanzeige wegen Cybermobbing, übler Nachrede oder anderer Delikte. Die strafrechtliche Verfolgung setzt ein wichtiges Signal.
Schadenersatzklage
Nach erfolgreichem Unterlassungsauftrag setze ich zivilrechtliche Schadenersatzansprüche und Schmerzensgeld durch. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Verletzung.
Honorar & Kosten bei Hass im Netz
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG). Das Mandatsverfahren ist kostengünstiger als normale Klagen, da es vereinfacht ist.
Viele Rechtsschutzversicherungen decken Persönlichkeitsrechtsstreitigkeiten und Hass im Netz ab. Ich prüfe gemeinsam mit Ihnen, ob Versicherungsschutz besteht.
Bei Obsiegen trägt die unterlegene Partei die Kosten der Rechtsverfolgung. Dies umfasst Anwaltskosten, Gerichtsgebühren und Sachverständigenkosten.
Alternativ kann auch eine Stundensatzabrechnung vereinbart werden, etwa bei umfangreicher außergerichtlicher Beratung oder Krisenmanagement.
Erweiterter Schutz durch das Kommunikationsplattformen-Gesetz
Neben dem Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz verpflichtet das Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G) große Plattformbetreiber, rechtswidrige Inhalte innerhalb kurzer Fristen zu entfernen. Als Anwalt für Persönlichkeitsrechtsschutz unterstütze ich Sie bei der Meldung und Durchsetzung von Löschungspflichten. Bei Untätigkeit der Plattform können behördliche Maßnahmen und Bußgelder drohen – dies stärkt Ihre Position als Betroffener erheblich.
Häufig gestellte Fragen zu Hass im Netz
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