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    ÖRAK

    Spezialisierter Rechtsanwalt im Verwaltungsstrafrecht

    Verwaltungsstrafverfahrenin Wien, NÖ & Burgenland

    Professionelle rechtliche Vertretung bei Verwaltungsstrafen, Verkehrsübertretungen und behördlichen Strafverfahren

    ÖRAKMitglied der Rechtsanwaltskammer Wien

    • Rasche Intervention bei kurzen Fristen
    • Erfahrung in Verwaltungsstrafverfahren
    • Vertretung vor Behörden & Gerichten

    Was passiert beim Erstgespräch?

    • Prüfung Ihrer Unterlagen

      Analyse der Strafverfügung, Fristen und Anfechtungsmöglichkeiten

    • Einschätzung der Erfolgsaussichten

      Realistische Bewertung Ihrer rechtlichen Position und Optionen

    • Transparente Honorarvereinbarung

      Klare Kostenübersicht vor Mandatsübernahme

    Schwerpunkte

    Unsere Schwerpunkte im Verwaltungsstrafrecht

    Ich vertrete Sie bei allen Arten von Verwaltungsstrafen – von Verkehrsübertretungen bis hin zu komplexen gewerberechtlichen Verfahren.

    Verkehrsstrafen

    Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsvergehen, Handy am Steuer

    Führerscheinentzug

    Verteidigung bei drohender Entziehung der Lenkberechtigung, Alkohol- und Suchtmittelvorwürfe

    Parkstrafen & Halteverstöße

    Einspruch gegen Organmandate, Strafverfügungen und Anonymverfügungen

    Gewerberechtliche Verstöße

    Verletzung von Gewerbeordnung, Betriebsanlagengenehmigungen, Auflagen

    Baurecht & Bauordnung

    Verwaltungsübertretungen gegen die Bauordnung, konsenslose Bauführung, Nichterfüllung behördlicher Auflagen

    Umwelt- & Naturschutzrecht

    Verwaltungsübertretungen gegen Umweltvorschriften, Abfallwirtschaftsgesetz, Immissionsschutz

    Arbeitnehmerschutz

    Verwaltungsübertretungen gegen Arbeitszeitgesetz (AZG), ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), Meldepflichten

    Veranstaltungsrecht

    Verwaltungsübertretungen gegen Veranstaltungsgesetz, Auflagen und Sicherheitsbestimmungen

    Verfahrensablauf

    Der Ablauf eines Verwaltungsstrafverfahrens

    Ein Verwaltungsstrafverfahren beginnt oft mit einer Anzeige, Strafverfügung oder Aufforderung zur Rechtfertigung. Ich begleite Sie durch alle Phasen.

    1

    Strafverfügung / Anzeige

    Prüfung der Aktenlage, Fristen und Anfechtungsmöglichkeiten

    2

    Einspruch / Rechtfertigung

    Fristgerechte und inhaltlich fundierte Stellungnahme

    3

    Behördliche Verhandlung

    Strukturierte Vertretung bei mündlicher Verhandlung vor der Behörde

    4

    Rechtsmittel

    Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht bei ungünstigem Bescheid

    Zusammenhänge

    Verwandte Rechtsgebiete

    Verwaltungsstrafverfahren können mit anderen Rechtsbereichen zusammenhängen – insbesondere bei Verkehrsunfällen oder strafrechtlich relevanten Sachverhalten.

    Verwaltungsstrafrecht in Österreich

    Rechtsanwalt für Verwaltungsstrafverfahren – Verteidigung & Rechtsmittel

    Als spezialisierter Rechtsanwalt unterstütze ich Sie in Österreich im Verwaltungsstrafverfahren mit klarer Strategie, rascher Intervention und konsequenter Durchsetzung Ihrer Rechte. Verwaltungsstrafen werden häufig unterschätzt, können jedoch erhebliche Folgen haben: hohe Geldstrafen, Ersatzfreiheitsstrafen, Vormerkungen, Entziehungen von Berechtigungen, berufliche Konsequenzen sowie zusätzliche Kosten durch Verfahren und Gutachten. Gerade weil Verwaltungsstrafverfahren oft rasch und formalisiert geführt werden, ist eine rechtlich präzise und fristgerechte Verteidigung entscheidend, um Strafen zu reduzieren oder eine Einstellung zu erreichen.

    Im Verwaltungsstrafrecht geht es regelmäßig um Vorwürfe, die von Verkehrsübertretungen bis zu komplexen wirtschaftlichen und gewerberechtlichen Sachverhalten reichen. Typische Fälle betreffen unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Rotlichtdelikte, Handy am Steuer, Alkohol- oder Suchtmittelvorwürfe, Park- und Halteverstöße, aber auch Verwaltungsübertretungen gegen die Gewerbeordnung, die Bauordnung, Umweltschutzvorschriften, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), das Lebensmittelrecht, das Veranstaltungsgesetz oder sonstige behördliche Auflagen.

    Typische Verwaltungsstrafen

    Geschwindigkeitsüberschreitung
    Rotlichtverstöße
    Handy am Steuer
    Alkohol & Suchtmittel
    Park- & Halteverstöße
    Gewerberechtsverstöße
    Verstöße gg. Bauordnung
    Arbeitnehmerschutz

    Prüfung & Einspruch

    Ein Verwaltungsstrafverfahren beginnt oft mit einer Anzeige, einer Strafverfügung oder einer Aufforderung zur Rechtfertigung. Viele Verfahren werden durch formale Fehler, unvollständige Ermittlungen oder falsche rechtliche Beurteilungen geprägt. Ich prüfe die gesamte Aktenlage, bewerte die Beweise und kläre, ob die Tatbestandsvoraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Dabei werden insbesondere Fragen der Zuständigkeit, der ordnungsgemäßen Zustellung, der Begründung, der Beweiswürdigung sowie der rechtlichen Subsumtion geprüft. Ebenso wesentlich ist die Frage, ob Verfahrensrechte eingehalten wurden und ob ein Verstoß gegen wesentliche Verfahrensgrundsätze vorliegt.

    Strafbemessung & Milderung

    Auch die Strafbemessung ist im Verwaltungsstrafverfahren ein entscheidender Punkt. Selbst wenn ein Verstoß nicht vollständig bestritten werden kann, bestehen häufig erhebliche Argumentationsmöglichkeiten zu Verschulden, Unrechtsgehalt, Milderungsgründen, wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Verhältnismäßigkeit. Ich setze diese Punkte konsequent durch, um Strafen zu reduzieren, Nebenfolgen zu vermeiden und die Belastung für Sie so gering wie möglich zu halten. Besonders wichtig ist dies bei wiederholten Vorwürfen, bei drohenden Vormerkungen oder bei Verfahren mit Auswirkungen auf Berechtigungen und berufliche Zuverlässigkeit.

    Als Anwalt im Verwaltungsstrafrecht vertrete ich Sie im gesamten Verfahren vor der Behörde sowie – falls erforderlich – im Rechtsmittelweg vor dem zuständigen Landesverwaltungsgericht. Ich übernehme die vollständige Kommunikation mit Behörden, bereite Verhandlungen strukturiert vor, stelle Beweisanträge und vertrete Ihre Interessen mit dem Ziel, das Verfahren möglichst rasch und optimal zu beenden. Wenn Sie eine Strafverfügung erhalten haben, eine Anzeige droht oder Sie bereits in einem laufenden Verwaltungsstrafverfahren sind, ist eine frühzeitige anwaltliche Prüfung entscheidend, um Fristen zu wahren, Fehler zu vermeiden und Ihre Erfolgschancen deutlich zu erhöhen.

    Verwaltungsstrafrecht in Wien und ganz Österreich

    Ich vertrete Mandanten in Verwaltungsstrafverfahren vor allen österreichischen Behörden und Landesverwaltungsgerichten. Meine Kanzlei befindet sich in 1190 Wien (Döbling), ich vertrete jedoch Mandanten in allen Wiener Bezirken sowie in Niederösterreich und dem Burgenland.

    Das Verwaltungsstrafgesetz (VStG) – Ihre Rechte

    Das Verwaltungsstrafgesetz (VStG) bildet die verfahrensrechtliche Grundlage für alle Verwaltungsstrafverfahren in Österreich. Als Anwalt im Verwaltungsstrafrecht ist mir wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen: Sie haben das Recht auf Akteneinsicht, auf rechtliches Gehör, auf Beweisanträge und auf ein faires Verfahren. Eine Strafverfügung kann innerhalb von zwei Wochen durch Einspruch bekämpft werden – dann ist das ordentliche Ermittlungsverfahren durchzuführen. Gegen einen Straferkenntnis-Bescheid steht die Beschwerde an das zuständige Landesverwaltungsgericht offen.

    Häufig gestellte Fragen zum Verwaltungsstrafrecht

    Die wichtigsten Antworten zu Verwaltungsstrafen, Einsprüchen und Rechtsmitteln

    Über den Autor

    Mag. Constantin Schirmer

    Rechtsanwalt in Wien · Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien

    Eingetragener Rechtsanwalt (Mag. iur.), zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Wien. Umfassende Erfahrung in der gerichtlichen und behördlichen Vertretung in ganz Österreich.