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    ÖRAK

    Spezialisierter Rechtsanwalt im Verwaltungsstrafrecht

    Verwaltungsstrafverfahrenin Wien, NÖ & Burgenland

    Rechtliche Vertretung bei Verwaltungsstrafen, Verkehrsübertretungen und behördlichen Strafverfahren.

    ÖRAKMitglied der Rechtsanwaltskammer Wien

    · RechtsanwaltZuletzt aktualisiert:

    Erste Schritte

    Verwaltungsstrafverfahren – was tun?

    Die Art der behördlichen Erledigung und der Zeitpunkt ihrer Zustellung bestimmen, welcher Rechtsbehelf innerhalb welcher Frist möglich ist.

    1. Bewahren Sie das Schreiben, Kuvert und Zustellnachweise auf. Notieren Sie den tatsächlichen Zustelltag und gegebenenfalls den Beginn der Abholfrist bei Hinterlegung.

    2. Sichern Sie Fotos, Dokumente, Zeugen und sonstige Unterlagen, die den tatsächlichen Ablauf belegen können.

    3. Geben Sie keine ausführliche Rechtfertigung ab, bevor klar ist, welcher konkrete Vorwurf erhoben wird und welche Beweismittel die Behörde heranzieht.

    4. Bei höheren Strafen oder drohenden zusätzlichen Folgen sollte der Akt frühzeitig geprüft werden.

    • Rasche Intervention bei kurzen Fristen
    • Erfahrung in Verwaltungsstrafverfahren
    • Vertretung vor Behörden & Gerichten

    Was passiert beim Erstgespräch?

    • Prüfung Ihrer Unterlagen

      Analyse der Strafverfügung, Fristen und Anfechtungsmöglichkeiten

    • Einschätzung der Erfolgsaussichten

      Realistische Bewertung Ihrer rechtlichen Position und Optionen

    • Honorarvereinbarung

      Klärung der Kosten vor Mandatsübernahme

    Schwerpunkte

    Unsere Schwerpunkte im Verwaltungsstrafrecht

    Ich vertrete Sie bei allen Arten von Verwaltungsstrafen – von Verkehrsübertretungen bis hin zu komplexen gewerberechtlichen Verfahren.

    Verkehrsstrafen

    Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsvergehen, Handy am Steuer

    Führerscheinentzug

    Verteidigung bei drohender Entziehung der Lenkberechtigung, Alkohol- und Suchtmittelvorwürfe

    Parkstrafen & Halteverstöße

    Prüfung von Organstrafverfügungen und Anonymverfügungen sowie Einspruch gegen Strafverfügungen

    Gewerberechtliche Verstöße

    Verletzung von Gewerbeordnung, Betriebsanlagengenehmigungen, Auflagen

    Bauordnung

    Verwaltungsübertretungen gegen die Bauordnung, konsenslose Bauführung, Nichterfüllung behördlicher Auflagen

    Umwelt- & Naturschutzrecht

    Verwaltungsübertretungen gegen Umweltvorschriften, Abfallwirtschaftsgesetz, Immissionsschutz

    Arbeitnehmerschutz

    Verwaltungsübertretungen gegen Arbeitszeitgesetz (AZG), ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), Meldepflichten

    Veranstaltungsrecht

    Verwaltungsübertretungen gegen Veranstaltungsgesetz, Auflagen und Sicherheitsbestimmungen

    Verfahrensablauf

    Der Ablauf eines Verwaltungsstrafverfahrens

    Ein Verwaltungsstrafverfahren beginnt oft mit einer Anzeige, Strafverfügung oder Aufforderung zur Rechtfertigung. Ich begleite Sie durch alle Phasen.

    1

    Strafverfügung / Anzeige

    Prüfung der Aktenlage, Fristen und Anfechtungsmöglichkeiten

    2

    Einspruch / Rechtfertigung

    Fristgerechte Stellungnahme zum konkreten Vorwurf

    3

    Behördliche Verhandlung

    Strukturierte Vertretung bei mündlicher Verhandlung vor der Behörde

    4

    Rechtsmittel

    Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht bei ungünstigem Bescheid

    Zusammenhänge

    Verwandte Rechtsgebiete

    Verwaltungsstrafverfahren können mit anderen Rechtsbereichen zusammenhängen – insbesondere bei Verkehrsunfällen oder strafrechtlich relevanten Sachverhalten.

    Verwaltungsstrafrecht in Österreich

    Rechtsanwalt für Verwaltungsstrafverfahren – Verteidigung & Rechtsmittel

    Im Verwaltungsstrafverfahren prüfe ich den erhobenen Vorwurf, die Beweislage und die einzuhaltenden Fristen. Neben Geldstrafen können Ersatzfreiheitsstrafen, Vormerkungen, der Entzug von Berechtigungen und berufliche Folgen drohen. Deshalb muss früh geklärt werden, ob der Tatbestand erfüllt ist, Verfahrensfehler vorliegen oder Gründe für eine Einstellung beziehungsweise eine niedrigere Strafe sprechen.

    Im Verwaltungsstrafrecht geht es regelmäßig um Vorwürfe, die von Verkehrsübertretungen bis zu komplexen wirtschaftlichen und gewerberechtlichen Sachverhalten reichen. Typische Fälle betreffen unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Rotlichtdelikte, Handy am Steuer, Alkohol- oder Suchtmittelvorwürfe, Park- und Halteverstöße, aber auch Verwaltungsübertretungen gegen die Gewerbeordnung, die Bauordnung, Umweltschutzvorschriften, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), das Lebensmittelrecht, das Veranstaltungsgesetz oder sonstige behördliche Auflagen.

    Typische Verwaltungsstrafen

    Geschwindigkeitsüberschreitung
    Rotlichtverstöße
    Handy am Steuer
    Alkohol & Suchtmittel
    Park- & Halteverstöße
    Gewerberechtsverstöße
    Verstöße gg. Bauordnung
    Arbeitnehmerschutz

    Prüfung & Einspruch

    Zuerst ist die Art der Erledigung zu klären: Gegen Organstrafverfügung und Anonymverfügung gibt es kein unmittelbares Rechtsmittel. Gegen eine Strafverfügung ist Einspruch, gegen ein Straferkenntnis Beschwerde vorgesehen. Ich prüfe die Aktenlage, bewerte die Beweise und kläre, ob die Tatbestandsvoraussetzungen tatsächlich erfüllt sind – insbesondere Zuständigkeit, ordnungsgemäße Zustellung, Beweiswürdigung sowie die Einhaltung wesentlicher Verfahrensrechte.

    Strafbemessung & Milderung

    Auch wenn der Verstoß dem Grunde nach feststeht, bleibt die Strafbemessung zu prüfen. Dabei können Verschulden, Unrechtsgehalt, Milderungsgründe, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Verhältnismäßigkeit eine Rolle spielen. Besondere Aufmerksamkeit verlangen wiederholte Vorwürfe, drohende Vormerkungen und Verfahren mit Auswirkungen auf Berechtigungen oder die berufliche Zuverlässigkeit.

    Als Anwalt im Verwaltungsstrafrecht vertrete ich Sie vor der Behörde und, wenn erforderlich, vor dem zuständigen Landesverwaltungsgericht. Dazu gehören die Akteneinsicht, Schriftsätze, Beweisanträge und die Vorbereitung auf eine mündliche Verhandlung.

    Verwaltungsstrafrecht in Wien und ganz Österreich

    Ich vertrete Mandanten in Verwaltungsstrafverfahren vor allen österreichischen Behörden und Landesverwaltungsgerichten. Meine Kanzlei befindet sich in 1190 Wien (Döbling), ich vertrete jedoch Mandanten in allen Wiener Bezirken sowie in Niederösterreich und dem Burgenland.

    Das Verwaltungsstrafgesetz (VStG) – Ihre Rechte

    Das Verwaltungsstrafgesetz (VStG) bildet die verfahrensrechtliche Grundlage für alle Verwaltungsstrafverfahren in Österreich. Als Anwalt im Verwaltungsstrafrecht ist mir wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen: Sie haben das Recht auf Akteneinsicht, auf rechtliches Gehör, auf Beweisanträge und auf ein faires Verfahren. Eine Strafverfügung kann innerhalb von zwei Wochen durch Einspruch bekämpft werden – dann ist das ordentliche Ermittlungsverfahren durchzuführen. Gegen ein Straferkenntnis steht die Beschwerde binnen vier Wochen an das zuständige Landesverwaltungsgericht offen.

    Häufig gestellte Fragen zum Verwaltungsstrafrecht

    Die wichtigsten Antworten zu Verwaltungsstrafen, Einsprüchen und Rechtsmitteln

    Ein Verwaltungsstrafverfahren ist ein behördliches Verfahren zur Ahndung von Verwaltungsübertretungen. Diese sind Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften wie Verkehrsregeln, Gewerbeordnung oder Bauvorschriften. Es können Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden. Eine Entziehung von Berechtigungen kann zusätzlich in einem eigenen Verfahren zu prüfen sein.

    Eine rechtliche Prüfung sollte möglichst früh erfolgen. Gegen eine Strafverfügung beträgt die Einspruchsfrist grundsätzlich zwei Wochen. Gegen ein Straferkenntnis ist regelmäßig binnen vier Wochen Beschwerde zu erheben. Maßgeblich sind die Art der Erledigung, ihre Zustellung und die konkrete Rechtsmittelbelehrung.

    Die Strafen variieren je nach Art und Schwere der Übertretung erheblich. Verkehrsstrafen können von wenigen Euro bis zu mehreren tausend Euro reichen. Bei schweren Verstößen droht zusätzlich der Entzug der Lenkberechtigung. Als Rechtsanwalt prüfe ich, ob die Strafe angemessen ist und welche Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

    Das hängt vom Schreiben ab. Gegen eine Strafverfügung ist grundsätzlich binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch möglich, gegen ein Straferkenntnis binnen vier Wochen Beschwerde. Gegen Organstrafverfügungen und Anonymverfügungen gibt es kein unmittelbares Rechtsmittel. Werden sie nicht fristgerecht bezahlt, werden sie gegenstandslos und es kann ein Verfahren zur Klärung des Vorwurfs folgen. Eine spätere Strafe kann höher ausfallen.

    Wenn Sie innerhalb der Einspruchsfrist nicht reagieren, wird die Strafe rechtskräftig. Dann müssen Sie die Strafe bezahlen und können in der Regel nichts mehr dagegen unternehmen. Deshalb ist es wichtig, schnell zu handeln und sich rechtzeitig beraten zu lassen.

    Mit dem Einspruch gegen eine Strafverfügung wird das ordentliche Verfahren eingeleitet. Die Behörde erhebt den Sachverhalt. Dabei können Beweise vorgelegt und Zeugen einvernommen werden. Ob eine mündliche Verhandlung stattfindet und welche Anträge zweckmäßig sind, hängt vom konkreten Verfahren ab.

    Erstberatung Verwaltungsstrafverfahren – Rechtsanwalt in Wien

    Schildern Sie kurz Ihren Sachverhalt – Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Erfolgsaussichten, Fristen und Kosten. Termine sind persönlich in der Kanzlei in 1190 Wien oder als Video- bzw. Telefonberatung möglich.

    Über den Autor

    Mag. Constantin Schirmer

    Rechtsanwalt in Wien · Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien

    Eingetragener Rechtsanwalt (Mag. iur.) und Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien. Gerichtliche und behördliche Vertretung in ganz Österreich.

    Hinweis: Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen wurden sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen aufbereitet. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine verbindliche rechtliche Beurteilung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig und erfordert eine eingehende Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Eine pauschale Auskunft – insbesondere zu Erfolgs- oder Kostenfragen – ist nicht möglich. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen.