
Spezialisierter Rechtsanwalt im Verwaltungsstrafrecht
Verwaltungsstrafverfahrenin Wien, NÖ & Burgenland
Rechtliche Vertretung bei Verwaltungsstrafen, Verkehrsübertretungen und behördlichen Strafverfahren.
Mag. Constantin Schirmer · RechtsanwaltZuletzt aktualisiert:
Verwaltungsstrafverfahren – was tun?
Die Art der behördlichen Erledigung und der Zeitpunkt ihrer Zustellung bestimmen, welcher Rechtsbehelf innerhalb welcher Frist möglich ist.
Bewahren Sie das Schreiben, Kuvert und Zustellnachweise auf. Notieren Sie den tatsächlichen Zustelltag und gegebenenfalls den Beginn der Abholfrist bei Hinterlegung.
Sichern Sie Fotos, Dokumente, Zeugen und sonstige Unterlagen, die den tatsächlichen Ablauf belegen können.
Geben Sie keine ausführliche Rechtfertigung ab, bevor klar ist, welcher konkrete Vorwurf erhoben wird und welche Beweismittel die Behörde heranzieht.
Bei höheren Strafen oder drohenden zusätzlichen Folgen sollte der Akt frühzeitig geprüft werden.
- Rasche Intervention bei kurzen Fristen
- Erfahrung in Verwaltungsstrafverfahren
- Vertretung vor Behörden & Gerichten
Was passiert beim Erstgespräch?
Prüfung Ihrer Unterlagen
Analyse der Strafverfügung, Fristen und Anfechtungsmöglichkeiten
Einschätzung der Erfolgsaussichten
Realistische Bewertung Ihrer rechtlichen Position und Optionen
Honorarvereinbarung
Klärung der Kosten vor Mandatsübernahme
Unsere Schwerpunkte im Verwaltungsstrafrecht
Ich vertrete Sie bei allen Arten von Verwaltungsstrafen – von Verkehrsübertretungen bis hin zu komplexen gewerberechtlichen Verfahren.
Verkehrsstrafen
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsvergehen, Handy am Steuer
Führerscheinentzug
Verteidigung bei drohender Entziehung der Lenkberechtigung, Alkohol- und Suchtmittelvorwürfe
Parkstrafen & Halteverstöße
Prüfung von Organstrafverfügungen und Anonymverfügungen sowie Einspruch gegen Strafverfügungen
Gewerberechtliche Verstöße
Verletzung von Gewerbeordnung, Betriebsanlagengenehmigungen, Auflagen
Bauordnung
Verwaltungsübertretungen gegen die Bauordnung, konsenslose Bauführung, Nichterfüllung behördlicher Auflagen
Umwelt- & Naturschutzrecht
Verwaltungsübertretungen gegen Umweltvorschriften, Abfallwirtschaftsgesetz, Immissionsschutz
Arbeitnehmerschutz
Verwaltungsübertretungen gegen Arbeitszeitgesetz (AZG), ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), Meldepflichten
Veranstaltungsrecht
Verwaltungsübertretungen gegen Veranstaltungsgesetz, Auflagen und Sicherheitsbestimmungen
Der Ablauf eines Verwaltungsstrafverfahrens
Ein Verwaltungsstrafverfahren beginnt oft mit einer Anzeige, Strafverfügung oder Aufforderung zur Rechtfertigung. Ich begleite Sie durch alle Phasen.
Strafverfügung / Anzeige
Prüfung der Aktenlage, Fristen und Anfechtungsmöglichkeiten
Einspruch / Rechtfertigung
Fristgerechte Stellungnahme zum konkreten Vorwurf
Behördliche Verhandlung
Strukturierte Vertretung bei mündlicher Verhandlung vor der Behörde
Rechtsmittel
Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht bei ungünstigem Bescheid
Verwandte Rechtsgebiete
Verwaltungsstrafverfahren können mit anderen Rechtsbereichen zusammenhängen – insbesondere bei Verkehrsunfällen oder strafrechtlich relevanten Sachverhalten.
Rechtsanwalt für Verwaltungsstrafverfahren – Verteidigung & Rechtsmittel
Im Verwaltungsstrafverfahren prüfe ich den erhobenen Vorwurf, die Beweislage und die einzuhaltenden Fristen. Neben Geldstrafen können Ersatzfreiheitsstrafen, Vormerkungen, der Entzug von Berechtigungen und berufliche Folgen drohen. Deshalb muss früh geklärt werden, ob der Tatbestand erfüllt ist, Verfahrensfehler vorliegen oder Gründe für eine Einstellung beziehungsweise eine niedrigere Strafe sprechen.
Im Verwaltungsstrafrecht geht es regelmäßig um Vorwürfe, die von Verkehrsübertretungen bis zu komplexen wirtschaftlichen und gewerberechtlichen Sachverhalten reichen. Typische Fälle betreffen unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Rotlichtdelikte, Handy am Steuer, Alkohol- oder Suchtmittelvorwürfe, Park- und Halteverstöße, aber auch Verwaltungsübertretungen gegen die Gewerbeordnung, die Bauordnung, Umweltschutzvorschriften, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), das Lebensmittelrecht, das Veranstaltungsgesetz oder sonstige behördliche Auflagen.
Typische Verwaltungsstrafen
Prüfung & Einspruch
Zuerst ist die Art der Erledigung zu klären: Gegen Organstrafverfügung und Anonymverfügung gibt es kein unmittelbares Rechtsmittel. Gegen eine Strafverfügung ist Einspruch, gegen ein Straferkenntnis Beschwerde vorgesehen. Ich prüfe die Aktenlage, bewerte die Beweise und kläre, ob die Tatbestandsvoraussetzungen tatsächlich erfüllt sind – insbesondere Zuständigkeit, ordnungsgemäße Zustellung, Beweiswürdigung sowie die Einhaltung wesentlicher Verfahrensrechte.
Strafbemessung & Milderung
Auch wenn der Verstoß dem Grunde nach feststeht, bleibt die Strafbemessung zu prüfen. Dabei können Verschulden, Unrechtsgehalt, Milderungsgründe, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Verhältnismäßigkeit eine Rolle spielen. Besondere Aufmerksamkeit verlangen wiederholte Vorwürfe, drohende Vormerkungen und Verfahren mit Auswirkungen auf Berechtigungen oder die berufliche Zuverlässigkeit.
Als Anwalt im Verwaltungsstrafrecht vertrete ich Sie vor der Behörde und, wenn erforderlich, vor dem zuständigen Landesverwaltungsgericht. Dazu gehören die Akteneinsicht, Schriftsätze, Beweisanträge und die Vorbereitung auf eine mündliche Verhandlung.
Verwaltungsstrafrecht in Wien und ganz Österreich
Ich vertrete Mandanten in Verwaltungsstrafverfahren vor allen österreichischen Behörden und Landesverwaltungsgerichten. Meine Kanzlei befindet sich in 1190 Wien (Döbling), ich vertrete jedoch Mandanten in allen Wiener Bezirken sowie in Niederösterreich und dem Burgenland.
Das Verwaltungsstrafgesetz (VStG) – Ihre Rechte
Das Verwaltungsstrafgesetz (VStG) bildet die verfahrensrechtliche Grundlage für alle Verwaltungsstrafverfahren in Österreich. Als Anwalt im Verwaltungsstrafrecht ist mir wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen: Sie haben das Recht auf Akteneinsicht, auf rechtliches Gehör, auf Beweisanträge und auf ein faires Verfahren. Eine Strafverfügung kann innerhalb von zwei Wochen durch Einspruch bekämpft werden – dann ist das ordentliche Ermittlungsverfahren durchzuführen. Gegen ein Straferkenntnis steht die Beschwerde binnen vier Wochen an das zuständige Landesverwaltungsgericht offen.
Häufig gestellte Fragen zum Verwaltungsstrafrecht
Die wichtigsten Antworten zu Verwaltungsstrafen, Einsprüchen und Rechtsmitteln
Verwandte Rechtsgebiete
Erstberatung Verwaltungsstrafverfahren – Rechtsanwalt in Wien
Schildern Sie kurz Ihren Sachverhalt – Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Erfolgsaussichten, Fristen und Kosten. Termine sind persönlich in der Kanzlei in 1190 Wien oder als Video- bzw. Telefonberatung möglich.
Hinweis: Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen wurden sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen aufbereitet. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine verbindliche rechtliche Beurteilung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig und erfordert eine eingehende Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Eine pauschale Auskunft – insbesondere zu Erfolgs- oder Kostenfragen – ist nicht möglich. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen.