
Spezialisierter Rechtsanwalt im Verwaltungsstrafrecht
Verwaltungsstrafverfahrenin Wien, NÖ & Burgenland
Professionelle rechtliche Vertretung bei Verwaltungsstrafen, Verkehrsübertretungen und behördlichen Strafverfahren
Mag. Constantin Schirmer · Rechtsanwalt
- Rasche Intervention bei kurzen Fristen
- Erfahrung in Verwaltungsstrafverfahren
- Vertretung vor Behörden & Gerichten
Was passiert beim Erstgespräch?
Prüfung Ihrer Unterlagen
Analyse der Strafverfügung, Fristen und Anfechtungsmöglichkeiten
Einschätzung der Erfolgsaussichten
Realistische Bewertung Ihrer rechtlichen Position und Optionen
Transparente Honorarvereinbarung
Klare Kostenübersicht vor Mandatsübernahme
Unsere Schwerpunkte im Verwaltungsstrafrecht
Ich vertrete Sie bei allen Arten von Verwaltungsstrafen – von Verkehrsübertretungen bis hin zu komplexen gewerberechtlichen Verfahren.
Verkehrsstrafen
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Abstandsvergehen, Handy am Steuer
Führerscheinentzug
Verteidigung bei drohender Entziehung der Lenkberechtigung, Alkohol- und Suchtmittelvorwürfe
Parkstrafen & Halteverstöße
Einspruch gegen Organmandate, Strafverfügungen und Anonymverfügungen
Gewerberechtliche Verstöße
Verletzung von Gewerbeordnung, Betriebsanlagengenehmigungen, Auflagen
Baurecht & Bauordnung
Verwaltungsübertretungen gegen die Bauordnung, konsenslose Bauführung, Nichterfüllung behördlicher Auflagen
Umwelt- & Naturschutzrecht
Verwaltungsübertretungen gegen Umweltvorschriften, Abfallwirtschaftsgesetz, Immissionsschutz
Arbeitnehmerschutz
Verwaltungsübertretungen gegen Arbeitszeitgesetz (AZG), ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), Meldepflichten
Veranstaltungsrecht
Verwaltungsübertretungen gegen Veranstaltungsgesetz, Auflagen und Sicherheitsbestimmungen
Der Ablauf eines Verwaltungsstrafverfahrens
Ein Verwaltungsstrafverfahren beginnt oft mit einer Anzeige, Strafverfügung oder Aufforderung zur Rechtfertigung. Ich begleite Sie durch alle Phasen.
Strafverfügung / Anzeige
Prüfung der Aktenlage, Fristen und Anfechtungsmöglichkeiten
Einspruch / Rechtfertigung
Fristgerechte und inhaltlich fundierte Stellungnahme
Behördliche Verhandlung
Strukturierte Vertretung bei mündlicher Verhandlung vor der Behörde
Rechtsmittel
Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht bei ungünstigem Bescheid
Verwandte Rechtsgebiete
Verwaltungsstrafverfahren können mit anderen Rechtsbereichen zusammenhängen – insbesondere bei Verkehrsunfällen oder strafrechtlich relevanten Sachverhalten.
Rechtsanwalt für Verwaltungsstrafverfahren – Verteidigung & Rechtsmittel
Als spezialisierter Rechtsanwalt unterstütze ich Sie in Österreich im Verwaltungsstrafverfahren mit klarer Strategie, rascher Intervention und konsequenter Durchsetzung Ihrer Rechte. Verwaltungsstrafen werden häufig unterschätzt, können jedoch erhebliche Folgen haben: hohe Geldstrafen, Ersatzfreiheitsstrafen, Vormerkungen, Entziehungen von Berechtigungen, berufliche Konsequenzen sowie zusätzliche Kosten durch Verfahren und Gutachten. Gerade weil Verwaltungsstrafverfahren oft rasch und formalisiert geführt werden, ist eine rechtlich präzise und fristgerechte Verteidigung entscheidend, um Strafen zu reduzieren oder eine Einstellung zu erreichen.
Im Verwaltungsstrafrecht geht es regelmäßig um Vorwürfe, die von Verkehrsübertretungen bis zu komplexen wirtschaftlichen und gewerberechtlichen Sachverhalten reichen. Typische Fälle betreffen unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Rotlichtdelikte, Handy am Steuer, Alkohol- oder Suchtmittelvorwürfe, Park- und Halteverstöße, aber auch Verwaltungsübertretungen gegen die Gewerbeordnung, die Bauordnung, Umweltschutzvorschriften, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG), das Lebensmittelrecht, das Veranstaltungsgesetz oder sonstige behördliche Auflagen.
Typische Verwaltungsstrafen
Prüfung & Einspruch
Ein Verwaltungsstrafverfahren beginnt oft mit einer Anzeige, einer Strafverfügung oder einer Aufforderung zur Rechtfertigung. Viele Verfahren werden durch formale Fehler, unvollständige Ermittlungen oder falsche rechtliche Beurteilungen geprägt. Ich prüfe die gesamte Aktenlage, bewerte die Beweise und kläre, ob die Tatbestandsvoraussetzungen tatsächlich erfüllt sind. Dabei werden insbesondere Fragen der Zuständigkeit, der ordnungsgemäßen Zustellung, der Begründung, der Beweiswürdigung sowie der rechtlichen Subsumtion geprüft. Ebenso wesentlich ist die Frage, ob Verfahrensrechte eingehalten wurden und ob ein Verstoß gegen wesentliche Verfahrensgrundsätze vorliegt.
Strafbemessung & Milderung
Auch die Strafbemessung ist im Verwaltungsstrafverfahren ein entscheidender Punkt. Selbst wenn ein Verstoß nicht vollständig bestritten werden kann, bestehen häufig erhebliche Argumentationsmöglichkeiten zu Verschulden, Unrechtsgehalt, Milderungsgründen, wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und Verhältnismäßigkeit. Ich setze diese Punkte konsequent durch, um Strafen zu reduzieren, Nebenfolgen zu vermeiden und die Belastung für Sie so gering wie möglich zu halten. Besonders wichtig ist dies bei wiederholten Vorwürfen, bei drohenden Vormerkungen oder bei Verfahren mit Auswirkungen auf Berechtigungen und berufliche Zuverlässigkeit.
Als Anwalt im Verwaltungsstrafrecht vertrete ich Sie im gesamten Verfahren vor der Behörde sowie – falls erforderlich – im Rechtsmittelweg vor dem zuständigen Landesverwaltungsgericht. Ich übernehme die vollständige Kommunikation mit Behörden, bereite Verhandlungen strukturiert vor, stelle Beweisanträge und vertrete Ihre Interessen mit dem Ziel, das Verfahren möglichst rasch und optimal zu beenden. Wenn Sie eine Strafverfügung erhalten haben, eine Anzeige droht oder Sie bereits in einem laufenden Verwaltungsstrafverfahren sind, ist eine frühzeitige anwaltliche Prüfung entscheidend, um Fristen zu wahren, Fehler zu vermeiden und Ihre Erfolgschancen deutlich zu erhöhen.
Verwaltungsstrafrecht in Wien und ganz Österreich
Ich vertrete Mandanten in Verwaltungsstrafverfahren vor allen österreichischen Behörden und Landesverwaltungsgerichten. Meine Kanzlei befindet sich in 1190 Wien (Döbling), ich vertrete jedoch Mandanten in allen Wiener Bezirken sowie in Niederösterreich und dem Burgenland.
Das Verwaltungsstrafgesetz (VStG) – Ihre Rechte
Das Verwaltungsstrafgesetz (VStG) bildet die verfahrensrechtliche Grundlage für alle Verwaltungsstrafverfahren in Österreich. Als Anwalt im Verwaltungsstrafrecht ist mir wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen: Sie haben das Recht auf Akteneinsicht, auf rechtliches Gehör, auf Beweisanträge und auf ein faires Verfahren. Eine Strafverfügung kann innerhalb von zwei Wochen durch Einspruch bekämpft werden – dann ist das ordentliche Ermittlungsverfahren durchzuführen. Gegen einen Straferkenntnis-Bescheid steht die Beschwerde an das zuständige Landesverwaltungsgericht offen.
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