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    Rechtsanwalt für Verkehrsunfälle in Wien – Schadenersatz nach Verkehrsunfall

    Verkehrsunfall – Fristen

    Verjährung nach dem Verkehrsunfall: Fristen, Beginn und Sicherung

    Welche Verjährungsfristen nach österreichischem Recht für Ansprüche aus einem Verkehrsunfall gelten, ab wann sie zu laufen beginnen und welche Schritte in Betracht kommen, um Ansprüche zu sichern.

    ÖRAKMitglied der Rechtsanwaltskammer Wien

    Mag. Constantin Schirmer · RechtsanwaltZuletzt aktualisiert:

    Überblick: Rechtsanwalt für Verkehrsunfälle in Wien – dort finden Sie die Grundlagen der Unfallabwicklung, die Haftung nach EKHG und ABGB sowie den Ablauf der Durchsetzung gegen den Haftpflichtversicherer.

    Frist

    Welche Frist gilt für Ansprüche aus einem Verkehrsunfall?

    Die Frage nach der Frist stellt sich in der Praxis häufig zu spät. Schadenersatzansprüche verjähren nach § 1489 ABGB in der Regel in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

    Zum Ablauf der Anspruchsdurchsetzung nach einem Unfall siehe Verkehrsunfall.

    Die dreijährige Frist beginnt grundsätzlich nicht automatisch mit dem Unfalltag, sondern sobald der Geschädigte Schaden und ersatzpflichtige Person so weit kennt, dass eine Klage mit Aussicht auf Erfolg erhoben werden könnte. Bei laufender medizinischer Behandlung kann der Beginn im Einzelfall später anzusetzen sein; darauf sollte man sich jedoch nicht verlassen.

    Ergänzend zu beachten:

    • Für Ansprüche nach dem EKHG gelten eigene Regelungen, unter anderem zur Schadensmeldung an den Halter.
    • Ist der Schaden aus einer gerichtlich strafbaren Handlung entstanden, die mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, kann eine längere Frist in Betracht kommen.
    • Rückgriffsansprüche von Sozialversicherungsträgern und Dienstgebern folgen eigenen Fristen.

    Welche Frist im konkreten Fall maßgeblich ist, ist stets anhand des Sachverhalts zu prüfen.

    Sicherung

    Wodurch die Verjährung unterbrochen oder gehemmt werden kann

    Ein Schreiben an den Versicherer allein hält die Frist nicht dauerhaft auf. Entscheidend ist, welche Schritte tatsächlich fristwahrend wirken.

    Unterbrochen wird die Verjährung in der Regel durch die gehörige Fortsetzung einer Klage. Ernsthafte Vergleichsgespräche mit dem Haftpflichtversicherer können den Ablauf nach der Rechtsprechung hemmen, solange sie andauern; wann sie als beendet gelten, ist im Nachhinein oft strittig. Aus diesem Grund lassen wir uns – soweit erreichbar – einen ausdrücklichen Verjährungsverzicht des Versicherers schriftlich bestätigen oder bringen rechtzeitig Klage ein.

    Eine Anzeige bei der Polizei oder die Beteiligung als Privatbeteiligter im Strafverfahren kann für die zivilrechtliche Durchsetzung bedeutsam sein, ersetzt aber die Prüfung der zivilrechtlichen Frist nicht.

    Spätfolgen

    Spätfolgen und Feststellungsbegehren

    Gerade bei Verletzungen zeigt sich der endgültige Umfang oft erst nach Jahren. Wer nur den heute bezifferbaren Schaden geltend macht, riskiert, dass spätere Ansprüche verjährt sind.

    Deshalb wird neben dem Leistungsbegehren regelmäßig ein Feststellungsbegehren nach § 228 ZPO erhoben. Es hält die Haftung für künftige Schäden aus demselben Unfall dem Grunde nach offen; ein stattgebendes Urteil wirkt für die Verjährung wie ein Titel.

    Auch bei außergerichtlicher Einigung ist Vorsicht geboten: Eine Abfindungserklärung enthält häufig einen umfassenden Verzicht. Ob ein solcher Verzicht vertretbar ist, hängt insbesondere davon ab, ob Dauerfolgen medizinisch ausgeschlossen werden können – dazu näher unter Schmerzengeld und Verdienstentgang.

    Häufige Fragen zur Verjährung nach einem Unfall

    In der Regel drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger (§ 1489 ABGB). Wann diese Kenntnis vorlag, ist eine Frage des Einzelfalls. Bei Ansprüchen nach dem EKHG und bei Rückgriffen von Versicherungsträgern gelten teils abweichende Regelungen.

    Ernsthafte Vergleichsgespräche können den Fristenlauf nach der Rechtsprechung hemmen, solange sie andauern. Der Zeitpunkt ihres Endes ist jedoch häufig strittig. Wir streben daher regelmäßig einen schriftlichen Verjährungsverzicht an oder bringen rechtzeitig Klage ein.

    Damit spätere Schäden nicht verjähren, wird üblicherweise ein Feststellungsbegehren nach § 228 ZPO erhoben. Bei einer außergerichtlichen Abfindung ist zu prüfen, ob eine Verzichtsklausel künftige Ansprüche abschneiden würde.

    Nicht zwingend. Zu prüfen ist unter anderem, wann die Kenntnis tatsächlich vorlag, ob eine längere Frist wegen einer strafbaren Handlung in Betracht kommt und ob der Versicherer auf die Verjährungseinrede verzichtet hat. Eine Beurteilung ist nur anhand der konkreten Korrespondenz und Unterlagen möglich.

    Erstberatung Verkehrsunfall – Rechtsanwalt in Wien

    Schildern Sie kurz Ihren Sachverhalt – Sie erhalten eine klare Einschätzung zu Erfolgsaussichten, Fristen und Kosten. Termine sind persönlich in der Kanzlei in 1190 Wien oder als Video- bzw. Telefonberatung möglich.

    Über den Autor

    Mag. Constantin Schirmer

    Rechtsanwalt in Wien · Mitglied der Rechtsanwaltskammer Wien

    Eingetragener Rechtsanwalt (Mag. iur.), zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Wien. Umfassende Erfahrung in der gerichtlichen und behördlichen Vertretung in ganz Österreich.

    Hinweis: Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen wurden sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen aufbereitet. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine verbindliche rechtliche Beurteilung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig und erfordert eine eingehende Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Eine pauschale Auskunft – insbesondere zu Erfolgs- oder Kostenfragen – ist nicht möglich. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen.