
Krankenanstalten-Finder
Krankenanstalten-Finder – Spitäler suchen und vergleichen
Krankenanstalten finden, nach Bundesland filtern, die nächstgelegenen Standorte anzeigen und Adressen für Ihre Unterlagen übernehmen. Zur Prüfung eines Behandlungsfehlers berät Sie Mag. Constantin Schirmer, Rechtsanwalt für Arzthaftung in Wien.
Mag. Constantin Schirmer · Rechtsanwalt
Wer nach einer Behandlung Ansprüche prüfen lassen möchte, braucht zuerst die genaue Bezeichnung und Anschrift der Krankenanstalt. Der Finder umfasst Krankenanstalten in Wien, Burgenland, der Steiermark und in Tirol. Wie es danach weitergeht, erklären wir auf unserer Seite zur Arzthaftung in Österreich.
Die Anschrift allein trägt einen Anspruch noch nicht. Entscheidend ist, ob der Behandlungsfehler nachweisbar ist, welche Folgen er verursacht hat und ob die Verjährungsfrist noch läuft. Als Rechtsanwalt für Arzthaftung in Wien prüft Mag. Constantin Schirmer Ihre Behandlungsunterlagen, fordert bei Bedarf die vollständige Krankengeschichte an und vertritt Sie gegenüber dem Träger der Krankenanstalt, vor der Patientenanwaltschaft und vor Gericht.
Für Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Vorarlberg liegt derzeit keine verwendbare Landesliste vor. Diese Bundesländer sind deshalb nicht enthalten. Der Finder nennt bewusst keinen Rechtsträger, weil diese Angabe in den Landeslisten nicht enthalten ist.
Krankenanstalt suchen
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Rechtsanwalt für Arzthaftung in Wien
Die Adresse des Spitals ist der erste Schritt. Ob aus der Behandlung ein Schadenersatzanspruch folgt, entscheidet sich an den Unterlagen: an der Krankengeschichte, an den Operationsberichten und Befunden und an der Frage, ob Sie ordnungsgemäß über Risiken aufgeklärt wurden. Ein Rechtsanwalt sichtet diese Dokumente, holt sie fehlendenfalls über Auskunfts- und Einsichtsrechte ein und lässt die medizinischen Fragen durch einen Sachverständigen beurteilen, bevor über eine Klage entschieden wird.
Gegenüber wem sich der Anspruch richtet, hängt vom Träger der Krankenanstalt ab. Für Fehler des Personals haftet der Träger nach § 1313a ABGB wie für eigenes Verschulden. Bei einer Behandlung als Wahlarzt oder Belegarzt kann dagegen der Vertrag mit der Ärztin oder dem Arzt selbst maßgeblich sein. Diese Unterscheidung trifft nicht der Finder und auch nicht die Daten von data.gv.at, sondern die Prüfung des Einzelfalls.
Warten sollte man mit dieser Prüfung nicht: Ansprüche verjähren grundsätzlich drei Jahre nach § 1489 ABGB ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, und die Kenntnis wird oft bestritten. Ein Verfahren vor der Patientenanwaltschaft oder einer Schlichtungsstelle kann die Verjährung unter Umständen hemmen, darauf verlassen sollte man sich aber nicht ohne rechtliche Prüfung.
Welche Ansprüche im Einzelnen in Betracht kommen, behandeln unsere Seiten zu Behandlungsfehlern und zur Aufklärungspflicht. Für eine erste Einschätzung Ihres Falles vereinbaren Sie eine Erstberatung in der Kanzlei in Wien-Döbling.
Vier Fragen zu Ihrer Behandlung
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Häufige Fragen
Mehr dazu auf unseren Seiten zu Arzthaftung und Medizinrecht und zur Aufklärungspflicht.
Datenquellen (data.gv.at)
- Stadt Wien – data.wien.gv.at: „Krankenhäuser Standorte Wien“, data.gv.at (Datensatz-ID: 5d642d09-8e03-4200-a79b-2a397a6d5d51), Stand 20.11.2025. Lizenz: CC BY 4.0.
- Land Burgenland: „Krankenanstalten“, data.gv.at (Datensatz-ID: e3264027-bb19-4dd7-b76e-30671c3fbc9d), Stand 13.05.2026. Lizenz: CC BY 4.0.
- Land Steiermark: „Krankenanstalten Steiermark“, data.gv.at (Datensatz-ID: 5c987940-3966-11e2-81c1-0800200c9a66~~1), Stand 04.01.2023 (Datenstand laut Datensatz). Lizenz: CC BY 4.0.
- Land Tirol: „Öffentliche und private bettenführende Krankenanstalten Tirol“, data.gv.at (Datensatz-ID: 4610d569-7ed7-4d3f-9e88-c467d212b42e), Stand 28.10.2014 (Datei im Datensatz). Lizenz: CC BY 4.0.
Eigene Aufbereitung: Zusammenführung der Datensätze, einheitliche Darstellung, Suche und Entfernungsberechnung. Bezeichnungen und Kategorien sind so wiedergegeben, wie sie die jeweiligen Herausgeber veröffentlichen. Inhalte wurden nicht verändert.
Diese Anwendung dient der allgemeinen Information. Sie stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt nicht die Prüfung des Einzelfalls durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der angezeigten Daten wird keine Gewähr übernommen. Die Angaben zum Träger einer Krankenanstalt sind vor rechtlichen Schritten gesondert zu prüfen, insbesondere anhand des Firmenbuchs.
Erstellt von Mag. Constantin Schirmer, Rechtsanwalt in Wien – zur Kanzlei.
Hinweis: Die auf dieser Seite enthaltenen Informationen wurden sorgfältig recherchiert und nach bestem Wissen aufbereitet. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Eine verbindliche rechtliche Beurteilung ist stets vom konkreten Einzelfall abhängig und erfordert eine eingehende Prüfung durch einen Rechtsanwalt. Eine pauschale Auskunft – insbesondere zu Erfolgs- oder Kostenfragen – ist nicht möglich. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Haftung übernommen.